Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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an der EUSPA den Schweizer Unternehmen, die in der Raumfahrt tätig sind, die Beteiligung an Ausschreibungen und Konsortien bezüglich den Programmkomponenten Galileo und EGNOS des EU-Weltraumprogramms. Insgesamt trägt die Assoziierung an die EU-Programme zur internationalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz bei.

3.3.3 Auswirkungen der drei neuen Abkommen

Mit den drei neuen Abkommen weitet die Schweiz die Binnenmarktteilnahme auf einen neuen Bereich aus, erweitert die Teilnahme in einem Weiteren und strebt im Gesundheitsbereich eine engere Zusammenarbeit mit der EU an.

Mit dem Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU werden der Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt abgesichert, Risiken wie ungeplante Stromflüsse reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die Standortattraktivität und Planungssicherheit für die Unternehmen aus. Zudem wird der Strommarkt für alle Kunden geöffnet, was die Wettbewerbsdynamik stärkt, den Stromlieferanten Effizienzanreize gibt und zu tieferen Endverbraucherpreisen beitragen kann. Gewisse Mehrkosten entstehen für einige Stromunternehmen aufgrund der stärkeren Entflechtung. Diese Entflechtung ist jedoch notwendig, um den Wettbewerb im Strommarkt zugunsten der Volkswirtschaft insgesamt zu stärken. Dank des Stromabkommens können die Grenztransportkapazitäten für Strom völkerrechtlich abgesichert werden. Ecoplan (2025b)846 schätzt, dass dadurch im Zeitraum 2030 bis 2050 im Vergleich zu einem Szenario mit stark eingeschränkten Grenzkapazitäten (Szenario KEINE KOOPERATION) zusätzliche Handelsgewinne von jährlich rund 0,5 bis 1,2 Milliarden Franken zu erwarten sind und bis 2050 Stromsystemkosten in der Grössenordnung von jährlich bis zu 1 Milliarde Franken eingespart werden können. Die Strompreise fielen dadurch im Jahr 2050 rund 14 % tiefer aus, das BIP knapp 0,5 % höher. Diese geschätzten Auswirkungen sind jedoch mit hoher Unsicherheit verbunden, da das Referenzszenario bei einem Nichtzustandekommen des Stromabkommens unklar ist.

Darüber hinaus erhalten die Konsumenten und Konsumentinnen neu die Möglichkeit, sich zwischen dem Angebot der Grundversorgung und dem freien Markt zu entscheiden. Dies stärkt den Wettbewerb im Schweizer Strommarkt und wirkt sich positiv auf die Angebotsvielfalt aus. Es begünstigt zudem tiefere Preise und fördert die Innovation.

Mit einem Protokoll zum Landwirtschaftsabkommen im Bereich der Lebensmittelsicherheit werden nichttarifäre Handelshemmnisse für den Handel mit Lebensmitteln, Pflanzenschutzmitteln, Pflanzen, Saatgut, Futtermitteln sowie Tieren und tierischen Produkten weiter reduziert und der Verbraucherschutz zugleich gestärkt. Dies wird möglich dank der Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums mit harmonisierten Rechtsvorschriften, welcher auch den Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zu europäischen Warn- und Koope-

846 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromabkommen Schweiz – EU.