Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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keinen bedeutenden Veränderungen zu rechnen. Die Schweizer Wirtschaft kann weiterhin bei Bedarf Arbeitskräfte aus der EU rekrutieren, was für den Wirtschaftsstandort und die Planungssicherheit der Unternehmen von grosser Bedeutung ist.
Die Verankerung der institutionellen Elemente im MRA ermöglicht eine regelmässige Aktualisierung des Abkommens und, wo im Interesse der Schweiz und der EU, eine Ausdehnung des Abkommens auf neue Bereiche, womit technische Handelshemmnisse abgebaut werden können. Derzeit von einer Blockade der Aktualisierung betroffen ist der Medizinproduktebereich, was den Handel mit Medizinprodukten erschwert (s. Ziff. 3.3.2). Eine Aktualisierung des MRA steht künftig zudem unter anderem im Bereich der Maschinen und der Bauprodukte an.
Die Aktualisierung des Landverkehrsabkommens umfasst eine Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs, wobei die hohe Qualität des Schweizer öV-Systems sowie auch die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht negativ beeinträchtigt werden. Diese Öffnung erlaubt neuen Anbietern, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche internationale Verbindungen zu schaffen und damit das Angebot zugunsten der Kunden allgemein zu verbessern. Der neu geschaffene Wettbewerb kann zudem die Preise senken, wovon Kunden weiter profitieren.
Die Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens umfasst die Realisierung der Kabotage (8. und 9. Freiheit) sowie die Beteiligung an der Forschungspartnerschaft SESAR 3. Durch den Austausch der Kabotagerechte erhalten Schweizer Fluggesellschaften das Recht, Inlandflüge innerhalb der EU-Staaten anzubieten, was deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt und eine effiziente Auslastung ermöglicht. EU-Fluggesellschaften haben zukünftig die Möglichkeit, im Gegenzug Inlandflüge in der Schweiz anzubieten. Die Teilnahme an SESAR 3 ermöglicht es zudem der Luftfahrtindustrie, insbesondere Flugsicherungsanbietern, Flughäfen und Fluggesellschaften, über hierfür vorgesehene Fördermittel in die Entwicklung von innovativen Technologien und Verfahren zu investieren.
Im Agrarteil des Landwirtschaftsabkommens erfolgen keine volkswirtschaftlich relevanten Änderungen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Zusatzprotokolls zur Lebensmittelsicherheit finden sich unter Ziffer 3.3.3.
Das Programmabkommen bietet einen Rechtsrahmen für die Assoziierung der Schweiz an die Programme der EU, namentlich auch in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Es sichert die Assoziierung am Horizon-Paket 2021–2027, Erasmus+ und EU4Health und legt die Grundlage für die Teilnahme an deren Nachfolgeprogrammen sowie an anderen Programmen und Agenturen der EU, beispielsweise in den Bereichen Kultur oder Raumfahrt. Wie in Ziffer 3.3.1 ausgeführt, wird mit der Assoziierung ans Horizon-Paket 2021–2027 die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Innovation gestärkt sowie die Standortattraktivität für forschungsstarke Unternehmen erhöht und gefestigt. Für die Attraktivität der Hochschulen im Wettbewerb um die besten Forschenden und Studierenden ist die internationale Vernetzung und der Zugang zur Einzelförderung zentral. Die Assoziierung an Erasmus+ stärkt die Mobilität von Personen in der Ausbildung sowie die Zusammenarbeit der Bildungsinstitutionen und -akteure. Dies trägt zu einer hohen Bildungsqualität bei und verbessert damit das Arbeitskräfteangebot. Schliesslich erleichtert die Teilnahme