Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.1.7.1 Auswirkungen auf den Bund
Die institutionellen Elemente sehen Instrumente vor, die es der Schweiz ermöglichen, ihre Interessen im Rahmen der Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsprozesse der EU besser zu verteidigen, vor allem (i) das Mitspracherecht (Decision Shaping) im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme (s. Ziff. 2.1.5.2.1) und (ii) die Möglichkeit der Schweiz, beim EuGH Schriftsätze einzureichen oder schriftliche Stellungnahmen abzugeben, wenn ein Gericht eines Mitgliedstaats der EU dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Binnenmarktabkommen und des Gesundheitsabkommen oder einer Bestimmung dieser Abkommen zur Vorabentscheidung vorlegt (s. Ziff. 2.1.5.4.5). Die institutionellen Elemente umfassen zudem einen Streitbeilegungsmechanismus, der es den Parteien erlaubt, ein SchG anzurufen, falls im Rahmen des GA keine politische Lösung für einen Streitfall gefunden werden kann.
Die vorerwähnten Instrumente und der Streitbeilegungsmechanismus sind neue Elemente, die sich aus der Aufnahme der institutionellen Elemente in das Binnenmarktabkommen und das Gesundheitsabkommen ergeben. Sie ziehen daher zusätzliche Aufgaben nach sich. Damit die Schweiz ihre Interessen mit diesen Instrumenten und dem Streitbeilegungsmechanismus optimal einbringen und verteidigen kann, müssen die Kohärenz, Einheitlichkeit und Gesamtqualität ihrer Positionen aus politischer und rechtlicher Sicht gewährleistet werden. Dafür ist das EDA verantwortlich, gemeinsam mit den anderen sechs Departementen, die für die Themenbereiche zuständig sind, die von den Binnenmarktabkommen und dem Gesundheitsabkommen abgedeckt werden (s. Ziff. 2.1.5.2.3 und 2.1.5.4.6). Dies erfordert zwei bis vier Vollzeitstellen in der Abteilung Europa des Staatssekretariats EDA –für das Decision Shaping, für die Einreichung von Schriftstücken und Stellungnahmen beim EuGH und für die Streitbeilegung. Ohne diese zusätzlichen personellen Ressourcen ist es nicht möglich, die Kohärenz, Einheitlichkeit und Gesamtqualität der Positionen der Schweiz sicherzustellen. Der Einfluss der Schweiz auf den Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsprozess der EU und die Verteidigung ihrer Interessen im Rahmen der Streitbeilegung würden geschwächt. Im BJ (EJPD) werden zwei Vollzeitstellen benötigt, um die Rechtsetzungsbegleitung im Rahmen des Decision Shaping und der dynamischen Rechtsübernahme sicherzustellen. In diesem Rahmen wird eine präventive Rechtskontrolle künftiger zu übernehmender Rechtsakte vor deren Verabschiedung und Notifikation an die Schweiz im GA sowie eine verstärkte Unterstützung der federführenden Ämter bei bereichsübergreifenden Rechtsfragen notwendig sein, vor allem in den von den neuen Abkommen abgedeckten Bereichen, damit sichergestellt werden kann, dass die dynamische Rechtsübernahme im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz und den in den Abkommen vorgesehenen Verfahren erfolgt. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird. Die Parlamentsdienste gehen davon aus, dass sie für mögliche neue Aufgaben im Zusammenhang mit dem Decision Shaping 1,5 Vollzeitstellen benötigen (s. Ziff. 2.1.7.7). Für die Auswirkungen auf die übrigen sechs Departemente, die für die von den Binnenmarktabkommen und dem Gesundheitsabkommen abgedeckten Bereiche zuständig sind, wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Abkommen verwiesen.