Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Ausarbeitung der Entwürfe für Rechtsakte der Europäischen Kommission, die Konsultation von Sachverständigen der Schweiz analog zu jenen der EU-Mitgliedstaaten sowie durch den Austausch zwischen der Schweiz und der EU im GA. Die Fristen, innerhalb deren die Schweiz zu den Entwürfen der EU Stellung nehmen bzw. darauf reagieren muss, sind schwer abzuschätzen und könnten stark variieren (von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten). Über das Decision Shaping hinaus kann die Schweiz auch über Direktkontakte mit einzelnen Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Parlament Einfluss auf die Debatte in den Organen der EU nehmen.

Im Folgenden wird daher auf die zu prüfenden Möglichkeiten für eine verstärkte Information bzw. Mitwirkung des Parlaments eingegangen. Betroffen sind die Bereiche, auf welche die in diesem Kapitel erläuterten neuen institutionellen Elemente Anwendung finden (bestehende und künftige Binnenmarktabkommen sowie Gesundheitsabkommen) und – innerhalb dieser Bereiche – die EU-Rechtsakte, deren Übernahme im Rahmen des jeweiligen bilateralen Abkommens auch vom Parlament genehmigt werden müsste. Zur Erinnerung: Die Mitwirkung des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik ist vor allem in Artikel 152 Parlamentsgesetz (ParlG)72 geregelt.

Mündliche Information

Die Traktandenliste der APK sieht standardmässig die Information der Kommissionen über die «europapolitischen Aktivitäten» vor, wobei eine Delegation des EDA und allfälliger anderer betroffener Departemente anwesend ist. Der Bundesrat will die APK auch weiterhin regelmässig über aktuelle Entwicklungen in der Europapolitik der Schweiz und über die Entwicklungen innerhalb der EU informieren, die für die Schweiz relevant sind. Er ist bereit, einen stärkeren Fokus auf eine vorausschauende Information über geplante Rechtsakte der EU zu legen, die die Schweiz im Rahmen eines bilateralen Abkommens übernehmen müsste. Falls die Kommissionen dies wünschen, ist er auch bereit, punktuell über spezifische Rechtsakte zu informieren. Neben den mit den APK etablierten Prozessen ist auch der Einbezug anderer thematischer Kommissionen zu prüfen, die sich mit sektoriellen Themen im Zusammenhang mit dem Paket befassen, bzw. diese könnten weiterhin Informationen von den zuständigen Departementen über Entwicklungen des EU-Rechts anfordern, die für die Umsetzung der spezifischen Abkommen relevant sind.

Schriftliche Information

Das EDA erstellt eine Informationstabelle zu den europapolitischen Entwicklungen im Hinblick auf die Behandlung des Traktandums «Europapolitische Aktivitäten» an den Sitzungen der APK. Es schlägt vor, in dieser Tabelle eine neue Rubrik mit den für die Schweiz relevanten «künftigen» Rechtsakten der EU mit ihrem jeweiligen Stand im Erarbeitungsprozess vorzusehen. Die Rechtsakte würden also in den verschiedenen Phasen vom Vorentwurf bis zur endgültigen Verabschiedung in der Informationstabelle aufgeführt (z. B.: Vorschlag der Europäischen Kommission, Vorschlag des Rates und des Europäischen Parlaments, Einleitung des Trilogs, Einigung, Verabschiedung). Diese Praxis besteht bereits im Bereich der Schengen/Dublin-Assoziierung. Die Tabelle wird zudem weiterhin Informationen über Entwicklungen in der EU enthalten, die keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz haben (nicht von

72 SR 171.10