Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Am Recht der Kantone, Standesinitiativen einzureichen oder ein Kantonsreferendum zu ergreifen, das acht Kantone gegen Bundesgesetze und bestimmte Bundesbeschlüsse erwirken können, ändern die institutionellen Elemente ebenfalls nichts. Die Kantone können auch weiterhin von diesen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn sie gegen die Übernahme eines neuen EU-Rechtsakt in ein betroffenes Abkommen bzw. allfällige damit zusammenhängende neue bundesgesetzliche Regelungen vorgehen wollen. Der Bund wird die Kooperation mit den Kantonen ohnehin verstärken und analog zum Vorgehen bei der Schengen/Dublin-Assoziierung institutionell absichern (s. Ziffer 2.1.7.2).
Die Neuerungen bei der Streitbeilegung inkl. Möglichkeit von Ausgleichsmassnahmen haben schliesslich keine Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Initiativ- und Referendumsrechte.
2.1.7.7 Andere Auswirkungen: Rolle des Parlaments
2.1.7.7.1 Allgemeine Erwägungen
Wie in Ziffer 2.1.7.2 in Bezug auf die Kantone dargelegt, sind die Verfahren im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme und vor allem die Einführung eines Instruments, das es der Schweiz erlaubt, ihre Interessen im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses der EU (Decision Shaping) verstärkt einzubringen, auch eine Gelegenheit zu prüfen, wie das Parlament in diesem Kontext einbezogen werden kann.
Wie in Ziffer 1.5 erwähnt, wurden mehrere Motionen und Postulate eingereicht, in denen der Bundesrat aufgefordert wird, das Parlament stärker in die Europapolitik einzubinden. Die Motion 10.3005 der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Ständerats verlangt Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlaments über relevante europäische Rechtsetzungsentwürfe. Im Zusammenhang mit dem Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens wurde der Bundesrat durch das Postulat 18.3059 Nussbaumer beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten einer verstärkten Mitwirkung und Information des Parlaments in europapolitischen Angelegenheiten vorzulegen. Die Motion 19.3170 Lombardi/Rieder forderte eine gesetzliche Grundlage in Ergänzung zum institutionellen Rahmenabkommen, welche die Befugnisse des Parlaments bei der dynamischen Rechtsübernahme regelt. Diese Vorstösse sind trotz der gescheiterten Verhandlungen über den Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens nach wie vor relevant.
Der Prozess der dynamischen Rechtsübernahme und insbesondere des Decision Shaping der Schweiz wird in Ziffer 2.1.5.2 erläutert. Jetzt, wo die Verhandlungsergebnisse in Bezug auf die institutionellen Elemente vorliegen, kann der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vorschlagen, um die Information und die Mitwirkung des Parlaments in diesem Bereich zu verstärken und damit die Anliegen der drei vorerwähnten parlamentarischen Vorstösse zu erfüllen.
2.1.7.7.2 Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments bei der dynamischen Rechtsübernahme
Wie in Ziffer 2.1.5.2.1 zum Decision Shaping ausgeführt, kann die Schweiz bei Rechtsetzungsarbeiten der EU mitwirken, die in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen. Die Mitwirkung erfolgt durch die Einbindung der Schweiz in die