Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 13 Seiten
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LSV Ergebnisbericht
3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen
Kontext Bauzonen (Art. 29)
Definition Siedlungsentwicklung nach innen: Stellungnehmende aus der Planung fordern, dass eine Bestimmung eingeführt wird, um das überwiegende Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 24 Abs. 3 Bst. a revUSG) nachweisen zu können (z. B. Richtplaneintrag oder Festlegung von Kriterien). Es dürfen keine neuen oder zusätzliche Verfahren eingeführt werden.
Stärkere Berücksichtigung von Bundesstrategien im Bereich Freiraum: BSLA und Akademien der Wissenschaften Schweiz fordern eine Integration der Bundesstrategie «Gesundheit 2030» und des Landschaftskonzepts Schweiz in die LSV. Sie fordern explizite Kriterien zur Biodiversitätsförderung und Stärkung der Landschaftsqualitäten in Freiräumen. GLP verlangt in den Freiräumen eine klimainselschaffende Bepflanzung.
Kontext Baubewilligungen (Art. 31)
Bestandsschutz privater Anlagen: BS fordert Bestimmungen, die den Bestandsschutz für private Anlagen (Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen) im Fall einer baulichen Verdichtung sicherstellt. Damit soll verhindert werden, dass private Gewerbe sich nicht weiterentwickeln können, wenn in deren Einwirkungsbereich neue Wohnnutzungen entstehen, die die Immissionsgrenzwerte überschreiten und damit Auflagen zur Lärmsanierung auslösen. LU verlangt eine Präzisierung, wie mit den unterschiedlichen Anforderungen an lärmemittierende Anlagen und neuen Wohnbauten umzugehen ist.
Keine Verschlechterung des Lärmschutzes im Bestand: GLP, Casafair und SIA verlangen sicherzustellen, dass Umbauten, Aufstockungen und Umnutzungen zulässig sind, solange die Gesamtsituation bezüglich des Lärmschutzes nicht verschlechtert wird.
Rechtssicherheit für Bahninfrastrukturbetreiber: Die SBB befürchten, dass die Pflicht zur Emissionsbegrenzung auf den Anlagenbetreiber überwälzt wird, wenn Grenzwerte überschritten werden. Sie beantragen Bestimmungen, dass sich die Pflicht zur Emissionsbegrenzung auf die Immissionsorte beschränkt, die im Baubewilligungsverfahren beurteilt wurden.
Lex Specialis für Fluglärm: Akteure aus dem Luftfahrtbereich verlangen eine umfassendere Neuregelung für das Bauen in fluglärmbelasteten Gebieten. Flughafen Zürich, AEROSUISSE, Aviationsuisse, SWISS und weitere Stellungnehmende schlagen eine Lex Specialis vor, die mehr Rechtssicherheit schaffen soll.
Lüftungsfensterpraxis: Die Verankerung der Lüftungsfensterpraxis als rechtssichere Option wird von mehreren Seiten (Casafair, GLP, SIA, Wohnbaugenossenschaften Schweiz) als notwendig erachtet. ZG schlägt vor, die Massnahmenprüfung zu reduzieren, wenn alle lärmempfindlichen Räume über mindestens ein Lüftungsfenster verfügen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.