Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 13 Seiten
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LSV Ergebnisbericht
Akustische Qualität: Nicht lärmvorbelastete Freiräume sind besonders erholsam. Ein zentrales Anliegen der Kantone und Umweltverbände sowie von KVU, Stadt Zürich, Cercle Bruit, EKLB, SGA-SSA und weiteren Stellungnehmenden ist daher, die akustische Qualität in der Verordnung zu verankern und Richt- oder Grenzwerte in den Vollzugshilfen zu definieren (z. B. mindestens die Planungswerte der ES II am Tag für den überwiegenden Teil der Fläche). GR verlangt, dass für Freiräume keine starren Grenzwerte festgelegt werden.
Zugänglichkeit: Kantone, KVU, KPK, Cercle Bruit, EKLB, Planungsdachverband Region Zürich und Umgebung (RZU) und weitere Stellungnehmende fordern, die Anforderung der «öffentlichen Zugänglichkeit» abzuschwächen, weil Freiräume primär für die betroffene Bevölkerung zugänglich sein müssen (z. B. Innenhöfe). Auch die Anforderung der hindernisfreien Erreichbarkeit sollte abgeschwächt werden, da dies nicht immer zweckmässig oder möglich ist (z. B. bei Wäldern).
Planrechtliche Sicherung: Es sollte explizit festgehalten werden, dass Erhalt und Unterhalt der Freiräume langfristig sichergestellt sind (Kantone, KVU, KPK, Stadt Zürich, Stellungnehmende aus der Planung, Cercle Bruit). Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Kooperationen (SVBK) fordert, dass bei Freiräumen ausserhalb des Bauperimeters die Eigentümerschaft ihre Einwilligung geben muss.
Unbestimmte Begriffe: Für Kantone, KVU, KPK, Stadt Zürich und weitere Stellungnehmende sind Begriffe wie «angemessene Grösse», «zu Fuss erreichbar» und «auf die Erholung ausgerichtete Gestaltung und Infrastruktur» zu allgemein und erfordern eine Präzisierung. BE und BSLA fordern zudem, das Merkblatt SIA 2066 zu verankern. SVP und Entwicklung Schweiz fordern die ersatzlose Streichung des Absatzes, da die verwendeten Begriffe willkürliche Auslegungen ermöglichen und keinen Mehrwert bieten.
Abs. 3 Massnahmen, die in akustischer Hinsicht zur Wohnqualität beitragen
Priorisierung von Massnahmen: Kantone, KVU, RZU, Stadt Zürich, SSV und Cercle Bruit kritisieren die Formulierung «Lärmemissionen begrenzen oder die Störung des Wohlbefindens auf andere Weise mindern», da sie eine unzulässige Gleichstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsbegrenzungen (z. B. Tempo 30) und sekundären Massnahmen (z. B. Begrünung) vornimmt. Es wird die Formulierung «sowie» gefordert, um die Priorität der Massnahmen an der Quelle zu betonen. AG, NE, EKLB, Umweltverbände und weitere Stellungnehmende fordern eine klare Priorisierung der Massnahmen (Quelle vor Ausbreitungsweg vor anderen Massnahmen).
Reduktion statt Begrenzung: Die Massnahmen sollten darauf abzielen, die Emissionen zu reduzieren und nicht nur zu begrenzen (Kantone, KVU, RZU, SSV, Cercle Bruit, Stadt Zürich, Umweltverbände).
Begründungspflicht für nicht umgesetzte Massnahmen: Kantone, KVU, Stadt Zürich, SSV und Cercle Bruit verlangen, dass Bauträger begründen müssen, weshalb Massnahmen nicht