Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 13 Seiten

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LSV Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Die Bundesversammlung verabschiedete in der Herbstsession 2024 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01). Die Revision umfasst Änderungen unter anderem zu Bestimmungen zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten (Art. 22 und 24 USG). Die revidierten Artikel 22 und 24 USG sollen gemeinsam mit den notwendigen Ausführungsbestimmungen und den weiteren erforderlichen Anpassungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) am 1. März 2026 in Kraft gesetzt werden.

Die Revision der LSV soll die Rechts- und Planungssicherheit im Vollzug der revidierten Artikel 22 und 24 des USG erhöhen.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Im Rahmen der Vernehmlassung der LSV-Revision sind insgesamt 89 Stellungnahmen eingegangen. Alle Kantone, die Kantonsplanerkonferenz (KPK), die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU), die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB), die Parteien FDP, GLP, GRÜNE und SVP, der Schweizerische Städteverband sowie weitere 56 Stellungnehmende der Verbände, Verwaltung und Wirtschaft haben sich zum Revisionsentwurf geäussert. EcoSwiss hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die meisten Kantone äussern eher Zustimmung zur Revision, da sie grundsätzlich das Ziel verfolgt, die Koordination von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen zu verbessern. Allerdings stehen diese Zustimmungen unter Vorbehalten. Einige Kantone sowie der Schweizerische Städteverband (SSV) bewerten die Vorlage eher ablehnend oder lehnen sie ganz ab. Bemängelt werden die Einführung neuer Rechtsbegriffe, die zu Unsicherheiten im Vollzug führen, wenn sie nicht präzisiert werden. Zudem befürchten viele Kantone einen Mehraufwand. Viele hinterfragen auch die gesundheitlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Revision des USG und der LSV.

Die FDP lehnt die Vorlage ab und fordert eine Überarbeitung. Die SVP unterstützt Teile der Revision, fordert aber die ersatzlose Streichung der Bestimmungen zu den Freiräumen und der Wohnqualität. Die GRÜNEN lehnen die Vorlage eher ab, die GLP stimmt eher zu.

Die Stellungnehmenden aus der Planung (darunter KPK, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA), Fachverband Schweizer Raumplaner-/innen (FSU)) äussern mehrheitlich eine neutrale Haltung oder eher Zustimmung, befürworten die Absicht zur Vereinfachung des Bauens in lärmbelasteten Gebieten und die Aufhebung der Bestimmungen für die Erschliessung. Die KPK unterstützt