Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 13 Seiten

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LSV Ergebnisbericht

Dienstleistungsbauten: GKS und Minergie fordern, dass der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung auch in Dienstleistungsbauten als Lärmschutzmassnahme anerkannt wird.

Allgemeine Bemerkungen

Kantone und weitere Stellungnehmende befürchten eine Schwächung im Lärmschutz. Die Revision könnte dazu führen, dass mehr Menschen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind und mehr Wohnungen zur Lärmquelle hin ausgerichtet werden, was sich negativ auf die Gesundheit auswirkt.

Einsprachen Dritter sollen eingeschränkt werden (IPB).

Die Lärmproblematik ist an der Quelle zu lösen, z. B. durch Temporeduktion auf den Strassen (Stadt Lausanne, Stadt Yverdon-les-Bains, weitere Stellungnehmende).

3.4 Beurteilung der Umsetzung

3.4.1 Stellungnahme der Kantone

Die Mehrheit der Kantone steht der geplanten Revision der LSV positiv gegenüber. Allerdings äussern die Kantone erhebliche Vorbehalte bezüglich der praktischen Umsetzung. Fast alle Kantone kritisieren, dass die Revision zu offen formuliert ist. Sie befürchten Rechtsunsicherheit, da Begriffe (z. B. «angemessene Grösse», «angemessene Wohnqualität») nicht definiert resp. ausreichend präzisiert sind. Sie machen den Vollzug von Entscheidhilfen abhängig, die der Bund interdisziplinär mit ihnen erstellen muss. Viele Kantone möchten daher auch die Inkraftsetzung auf Ende 2026 oder Anfang 2027 verschieben.

Viele Kantone inkl. KVU und KPK lehnen die Einschätzung des Bundesrates ab, wonach der Aufwand reduziert werde. Der Wegfall der kantonalen Zustimmung (Art. 22 revUSG) verlagert die Prüfung von Baugesuchen auf die Gemeinden, bei denen das nötige Fachwissen oftmals fehle und entsprechend Zusatzkosten verursache. OW erkennt vor allem in der Anfangsphase einen erhöhten Aufwand, da sich an den Verfahren grundsätzlich nichts ändert und bekannte Instrumente zur Anwendung kommen.

3.4.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Die Städte Zürich, Lausanne und Yverdon-les-Bains bewerten die Umsetzung der vorgeschlagenen Revision der LSV und des revUSG grösstenteils kritisch oder mit Ablehnung. Sie sehen das zentrale Ziel, die Planungs- und Rechtssicherheit zu erhöhen, als nicht erreicht an. Lausanne lehnt die LSV-Revision ab, da sie den Gesundheitsschutz schwäche und neue Bauten durch energieintensive Klimaanlagen ermögliche, was den Klimazielen widerspreche. Yverdon-les-Bains kritisiert, dass technische Lösungen wie kontrollierte Lüftungen den Wohnkomfort durch dauerhaft geschlossene Fenster mindern. Stattdessen wird die Lärmminderung an der Quelle gefordert. Zürich bemängelt die unzureichende Präzision der Begriffe und fordert Vollzugshilfen.