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Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 9 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

sind, so weit wie möglich und sinnvoll getrennt sammeln und für die Wiederverwendung vorbereiten oder stofflich verwerten.

Art. 14 Abs. 1

1Biogene Abfälle sind separat zu sammeln und Fremdstoffe sind so früh wie möglich auszuschleusen. Biogene Abfälle sind rein stofflich oder durch Vergären zu verwerten, sofern:

a. sie sich aufgrund ihrer Eigenschaften, insbesondere ihrer Nährstoff- und Schadstoffgehalte, dafür eignen; und

b. die Verwertung nicht durch andere Vorschriften des Bundesrechts untersagt ist.

Art. 14a Abs. 2

2Holzabfälle, welche die Anforderungen nach Anhang 7 Ziffer 2 erfüllen, dürfen in Altholzfeuerungen energetisch verwertet werden.

Art. 22 Abs. 2

2Die restlichen Anteile von Strassenwischgut nach Absatz 1 sowie anderes Strassenwischgut, das Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1–3 oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung oder einen hohen biogenen Anteil enthält, müssen in geeigneten Anlagen thermisch behandelt werden.

Art. 24 Abs. 1 zweiter Satz

1… Als Rohmaterial oder als Brennstoffe dürfen jedoch keine gemischten und keine gemischt gesammelten und nachträglich sortierten Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1–3 verwendet werden.

Art. 31 Bst. c

Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen dürfen errichtet oder in ihrer Kapazität erweitert werden, wenn die baulichen Einrichtungen gewährleisten, dass:

c. bei Anlagen, in denen Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1– 3 oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden, mindestens 80 Prozent des Energiegehalts ausserhalb der Anlagen genutzt wird; die Nutzung von Energie zur Abscheidung von CO2 aus dem Rauchgas gilt als Nutzung ausserhalb der Anlagen.

Art. 32 Abs. 2 Bst. a und g

2Inhaberinnen und Inhaber von Anlagen müssen diese so betreiben, dass:

a. von Siedlungsabfällen nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1–3 und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung mindestens 55 Prozent des Energiegehalts ausserhalb der Anlagen genutzt wird;