Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 45 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 VVEA
Art. 32 Abs. 2 Bst. a und g «Betrieb von Anlagen zur thermischen Behandlung»
Insgesamt 27 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 31 Buchstabe a und g VVEA. Davon stimmen 10 ohne Anpassungsbedarf zu (VD, enevi, Satom, Thun, SARS, SSV, SwissZinc, swisscleantech, VfA, VSMR). In 17 Stellungnah- men wird die Bestimmung mit Anpassungsbedarf befürwortet (AG, AR, BE, BL, BS, FR, JU, KVU, SH, SG, SO, TG, UR, VS, ZAR, ZG, ZH). Die wichtigsten Anpassungs- und Ergänzungs- vorschläge betreffen folgende Aspekte:
- Die Nutzung von Energie zur Abscheidung von CO2 aus dem Rauchgas soll als Nut- zung ausserhalb der Anlagen gelten (AG, AR, BE, BL, JU, KVU, NW, SG, SH, SO, TG, UR, VS, ZG, ZH).
- Die Vorgabe zur Energieeffizienz sollte für alle thermischen und energetischen Ver- wertungsanlagen wie bspw. Altholzverbrennungen gelten. Insbesondere neue Anlagen sind energetisch optimiert zu betreiben. (AG, BE, BL, BS, JU, KVU, NW, SG, SO, UR, VS, ZG, ZH).
- Mindestens 75 Prozent des Energiebedarfs soll ausserhalb der Anlagen genutzt wer- den (ZAR).
Niemand der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt den Artikel vollständig ab.
Art. 34 Betrieb «Kompostierungs- und Vergärungsanlagen»
Insgesamt 28 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung. Davon stimmen 12 ohne Anpassungsbedarf zu (BE, BL, IGDHS, JU, KVU, SO, SSV, Thun, UR, VfA, VSMR, ZAR). In 16 Stellungnahmen wird die Bestimmung mit Anpassungsbedarf befürwortet (ARAA, ARAB, AVBW, AVM, Biomasse, enevi, InfraWatt, Kompostforum, Ökostrom, Satom, SG, swisscleantech, TG, VD, VSA, ZH). Die wichtigsten Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge betreffen folgende Aspekte:
- Die Methanisierung in Kläranlagen soll nicht als stofflich-energetische Verwertung gel- ten, der unklare Begriff «Sortenreinheit» ist zu streichen und «biologisch abbaubar» ist durch das präzisere «kompostierbar» zu ersetzen (VD).
- Präzisierung von «sortenrein und nährstoffreich» (SG).
- «vorrangig» streichen, da die VVEA bereits eindeutig regelt, dass biogene Abfälle bei Erfüllung der angegebenen Voraussetzungen vollständig der stofflichen Verwertung zuzuführen sind (Biomasse, Kompostforum, Ökostrom, swisscleantech).
- Für Co-Vergärungen in ARAs sollen dieselben Verpackungsanforderungen gelten wie in übrigen Vergärungsanlagen (ZH).
- «Vollständige» Entfernung von Fremdstoffen, anstelle von «möglichst vollständiger» Entfernung (ARAB, ARAM, TG, Kompostforum, VSA).
- Streichen von Absatz 2 (ARAA, ARABW, Infrawatt)
- Frühzeitige und vollständige Entfernung von Fremdstoffen und Verbote für nichtkom- postierbare Etiketten und Plastiksäcken auf Lebensmitteln (enevi, Satom).
10 Stellungnahmen lehnen den Artikel in dieser Form ab (ARAM, AVBM, AVRL, AVRM, AVRS, AVRW, AVZ, AVRHM, erzo, VARA). Alle ablehnenden Stellungnehmenden begründen dies wie folgt:
- Der Absatz 2 ist zu streichen oder zumindest so anzupassen, dass die Verwertung umweltverträglich und wirtschaftlich erfolgen muss. Der pauschale Vorrang der land- wirtschaftlichen Verwertung ohne Berücksichtigung obiger Kriterien ist nicht zielfüh- rend.
- Anstelle von «möglichst vollständig entfernt» ist «vollständig entfernt» vorauszusetzen.
Art. 36 Abs. 2 Bst. c «Deponien»
Insgesamt 17 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung ohne Anpassungsbedarf (BL, enevi, JU, KVU, Satom, SARS, SG, SSV, SO, SwissZinc, swisscleantech, Thun, UR, VD, VfA, VSMR, ZAR).
Niemand der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt den Artikel vollständig ab.