Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 45 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 VVEA

- Streichen (ZEBA)

Bst. r energetische Verwertung

Keine Stellungnahmen zu diesem Bst.

Art. 10 «Pflicht zur thermischen Behandlung»

Insgesamt 23 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 10 VVEA. Davon stimmen 16 ohne Anpassungsbedarf zu (BL, enevi, JU, Kompost- forum, KVU, SARS, Satom, SG, SO, Swissmem, SwissZinc, swisscleantech, UR, VfA, VSMR, ZAR). In 7 Stellungnahmen wird die Bestimmung mit Anpassungsbedarf befürwortet (ACSI, BirdLife, InnoRecycling, Köniz, VBSA, VD, WWF) Die wichtigsten Anpassungs- und Ergän- zungsvorschläge betreffen folgende Aspekte:

- Die Pflicht zur Nutzung des energetischen Potentials von Abfällen soll ausdrücklich erwähnt werden (VD)

- Klarstellung, dass Wiederverwendung zur Abfallvermeidung gehört und dass Gesund- heitsschutzes in die Definition der Abfallvermeidung eingeschlossen wird (BirdLife, WWF)

- Anpassung der Artikelüberschrift zu: «Subsidiarität der thermischen Behandlung» (In- noRecycling)

- Es soll weiterhin sichergestellt werden, dass Alttextilien nach Artikel 10 energetisch verwertet werden, wenn eine sinnvolle stoffliche Verwertung nicht möglich ist (Köniz)

- Der Nachweis, dass brennbare Abfälle nicht wiederverwendet oder stofflich verwertet werden können, soll beim Abgebenden von Abfällen liegen und nicht beim Anlagenbe- treiber (VBSA)

Keiner der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt den Artikel ab.

Art. 12 Allgemeine Verwertungspflicht nach dem Stand der Technik

Insgesamt 48 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 12 VVEA. Davon stimmen 9 ohne Anpassungsbedarf zu (InnoRecycling, Kompost- forum, Swissmem, SwissZinc, VaLoo, VBSA, VfA, VSMR, ZAR). In 39 Stellungnahmen wird die Bestimmung mit Anpassungsbedarf befürwortet (AG, AR, Après, APEC, BE, BirdLife, BL, BS, Cemsuisse, EL, economiesuisse, enevi, FPFF, GE, UR, GR, InnoRecycling, JU, KVU, Köniz, LU, McD, m.s, REAL, Satom, SG, SGV, SO, SPS, SSV, Thun, TG, TI, Vetrum, VD, VS, WWF, ZeroWaste, ZH). Die wichtigsten Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge betreffen folgende Aspekte:

- Betriebe und Betriebsstätten, die bewegliche Sachen wie Güter entgegennehmen und zwischenlagern, um sie im Hinblick auf eine Wiederverwendung lediglich zu prüfen und zu reinigen, von der Bewilligungspflicht nach Artikel 8 der Verordnung über den Ver- kehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610) und der Berichterstattung nach Artikel 27 VVEA befreit werden (AG, AR, BE, BL, BS, GR, JU, KVU, LU, NW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH).

- Titel und Inhalt an Artikel 30d USG anpassen; die Vorbereitung zur Wiederverwendung explizit verankern; BAFU und Kantone zur Förderung von Wiederverwertung verpflich- ten; die Priorität gegenüber Recycling durch regelmässige Umweltbewertung stärken. (Après, Birdlife, Durabilitas, FRC, Greenpeace, SP, Swisscleantech, Vetrum, WWF, ZeroWaste, acsi).

- Die Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlichen Sammelstellen sollte möglich sein, ohne dass zuerst konkrete Vorgaben in einer Verordnung festgelegt werden. (REAL, SSV, Thun, ZEBA).

- Ergänzungen der wirtschaftlichen Tragbarkeit im Artikel (economiesuisse), sowie die Nichtbeinträchtigung einer zukünftigen stoffliche Verwertung (metal.suisse).

- Die Vorbereitung zur Wiederverwendung soll die Anforderungen und Eigenschaften des Endprodukts berücksichtigen (Ziegelindustrie).

- Die Vorbereitung zur Wiederverwendung soll vor der stofflichen Verwertung priorisiert werden (FPFF).