Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 45 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 VVEA

- Die thermische Verwertung mit Energiegewinnung soll nicht mit der Entsorgung gleich- gesetzt werden (Köniz).

- Ergänzung mit einem Verbot für nicht biologisch abbaubaren Einwegverpackungen und -etiketten für Lebensmittel sowie für Einwegprodukte aus Kunststoff (enevi, Satom).

- Stärkere Umsetzung der Priorisierung (APEC).

- Ausnahmen von der Verwertungspflicht für abgelaufene oder stark riechende Pro- dukte, sowie kleine biogene Abfälle aus Hygiene- und Aufwandgründen (McD).

Zwei Stellungnahmen lehnen den Artikel in dieser Form mit den folgenden Begründungen voll- ständig ab (BLS, SVP):

- Ablehnung der Priorisierung der Wiederverwendung und stofflichen Verwertung (SVP)

- Die Unterscheidung zwischen Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederver- wendung sollte präzisiert werden (BLS).

Art. 13 Abs. 1 und 4

Insgesamt 24 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung. Davon stimmen 16 ohne Anpassungsbedarf zu (BL, enevi, JU, Kompostforum, KVU, Satom, SG, SO, SSV, Swissmem, swisscleantech, Thun, UR, VfA, ZAR, Zeba). In 8 Stellungnahmen wird die Bestimmung mit Anpassungsbedarf befürwortet (APEC, GE, EL, FPFF, m.s, SH, VD, VSMR). Die wichtigsten Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge betreffen folgende Aspekte:

- Aufnahme von Plastikverpackungen in die Liste (APEC, EL)

- Bestimmung für grosse Unternehmen strenger fassen, damit sie Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung ebenso gut getrennt sammeln und verwerten wie Haushalte (GE, VD).

- Auch öffentliche Verwaltungen sollen verwertbare Abfälle getrennt sammeln und ver- werten (VSMR).

- Sicherstellen, dass Textilien auch im Ausland der Wiederverwendung zugeführt wer- den (SH)

- Priorisierung der Vorbereitung zur Wiederverwendung (FPFF)

- Metallische Siedlungsabfälle sollen getrennt gesammelt und aus der thermischen Ver- wertung ausgeschieden werden (m.s)

Art. 14 Abs. 1 «biogene Abfälle»

Insgesamt 34 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 14 Absatz 1 VVEA. Davon stimmen 10 ohne Anpassungsbedarf zu (BL, enevi, JU, KVU, Satom, SG, SO, UR, VfA, ZAR). In 24 Stellungnahmen wird die Bestimmung mit Anpas- sungsbedarf befürwortet (ARAA, cemsuisse, Eawag, economiesuisse, GastroSuisse, GE, Ho- tellerieSuisse, Kompostforum, m.s, McD, Nestlé, Ökostrom, REAL, SGV, SRF, SSV, swisscleantech, TG, Thun, TI, VaLoo, VD, VSMR, Zeba). Die wichtigsten Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge betreffen folgende Aspekte:

- Streichung von «so früh wie möglich» (GE, VD)

- Fristverlängerung für Inkrafttreten Januar 2028 (McD) sowie Liste für zur Kompostie- rung oder Vergärung geeigneten Abfälle (GastroSuisse, HotellerieSuisse, VSMR, ZEBA)

- Speisereste sollen von der Pflicht der Separatsammlung ausgenommen werden (Thun, Real, VSMR, Zeba)

- «ausschleusen» durch «entfernen» ersetzen und «rein» streichen sowie sicherstellen, dass die Kosten für die Entfernung von Fremdstoffen von den Verursachenden getra- gen wird (Biomasse, Kompostforum, Ökostrom, swisscleantech)

- Ergänzung, dass gesammelte menschliche Ausscheidungen als biogene Abfälle gelten (Eawag, VaLoo)

- Biogene Abfälle sollen auch dann stofflich-energetisch verwertet werden dürfen, wenn das Ausschleusen solcher Fremdstoffe nicht wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist (cem- suisse, economiesuisse, sgv)

- Forderung nach kantonaler Flexibilität ähnlich wie in Artikel 13 VVEA (TI)