Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/62: Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» · 11 Seiten
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Aktenzeichen: AS TRA-24- 16.1-12/12/4/4
4 Einzelne Stellungnahmen Stellungnahmen zur Änderung von Art. 108 SSV
Es ist korrekt und nachvollziehbar, dass die Hierarchie des Strassennetzes sichergestellt LU, OW, BL, SG, GR, AG, GE,
Mitte, SP, Gewerbeverband, und eingehalten werden muss. BPUK, AGVS, BFU
Die vorgesehene Ergänzung setzt das Anliegen der Motion stufengerecht um. KSSD
Die Kantone und Gemeinden sind bereits heute bestrebt, dies umzusetzen GR, AG, VS, GE, BPUK Die Sicherung der Strassenhierarchie ist im Interesse von Gemeinwesen und Bevölke- PV, VCS,SGV, SSV rung.
Tempo 30 kann die Hierarchie des Strassennetzes auch verbessern. SP, PV, VCS Diese Ergänzung ist nicht nötig . NE, KSSD, SGV, SSV Es ist zu prüfen, ob die Definition des Begriffs "verkehrsorientierte Strasse" in der SSV NE, SGV ergänzt werden kann.
Diese Anforderung ist gutachterlich zu prüfen und zwar für den gesamten Strassenzug. economiesuisse Die Strassenhierarchie hängt nicht nur vom Geschwindigkeitsregime ab. NE, GE, SSV, BFU, KSSD Wir begrüssen auch, dass aus verkehrsplanerischen Überlegungen die Hierarchie einer BFU bestehenden verkehrsorientierten Strasse nach wie vor geändert werden kann.
Die Einrichtung einer Tempo -30-Zone auf einer verkehrsorientierten Strasse sollte weiterhin FR zulässig sein, wenn dies im Einzelfall die beste Lösung ist.
Die Strassennetz-Hierarchie ist in den meisten Fällen nicht von der signalisierten Höchstge- BS, GPS, FV, VK, SBV,
LL schwindigkeit, sondern von der Gestaltung des Strassenraums und der Art der Verkehrsfüh-
rung auf dem untergeordneten Netz abhängig.
Es ist fachlich korrekt, dass diese Erfüllung künftig im Gutachten zur Geschwindigkeitsbe- BE, GR, AG schränkung nachzuweisen ist. Die Anpassung entspricht der heutigen Praxis.
Durch die Einführung einer Gutachtenspflicht wird die Wahrung der Hierarchie des Strassen- Mitte, Gewerbeverband netzes gestärkt.
Es ist ein guter Kompromiss: Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen werden BPUK nicht verunmöglicht, ihre Funktion muss aber gewährleistet bleiben.
Die Städte haben ein grosses Eigeninteresse daran, dass Tempo -30-Massnahmen auf dem BS, VS, NE, GE, SGV,
SSV, KSSD, VK übergeordneten Netz nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr auf dem untergeordneten
Strassennetz in den Quartieren führen. Ein neue Nachweispflicht ist dafür nicht nötig.
Die neue Fassung von Art. 108 Abs. 1 E-SSV schafft bereits ausreichend rechtliche Verbind- GLP, SP, VCS lichkeit, damit die Strassenhierarchie gewährleistet wird.
Wir erwarten, dass die Anpassung Mehraufwand erzeug en wird. BS, GR SGV, SSV,
KSSD, BFU, PV, VK Die Pflicht zum Einbau lärmarmer Beläge könnte sich negativ auf d ie Netzhierarchie auswir- KSSD ken.
Eine Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen wirkt sich in der Regel nicht negativ BFU, FV, LL, VK, SBV auf den Verkehrsfluss oder die Leistungsfähigkeit aus. Die Gutachtenpflicht schafft unnötigen
bürokratischen Aufwand.
AG, GE Die Priorisierung technischer Massnahmen vor Temporeduktion ist sachlich begründet und
entspricht der Praxis.
Gewerbeverband Die Eingrenzung der Anwendungsmöglichkeiten von Temporeduktionen ist eine zentrale Mas-
snahme zur Umsetzung der Festigung der Hierarchie des Strassennetzes.
ACS Auch die übermässige Umweltbelastung sollte durch ein Gutachten belegt werden müssen.
SVP, economiesuisse, Temporeduktionen dürfen auf verkehrsorientierten Strassen nur vorübergehende Massnah- AGVS, as, IGM, LRS, men sein, wenn der Einbau lärmarmer Beläge möglich ist. Sie müssen daher auch regelmäs- moto, FRS, TCS, VFAS sig überprüft werden.
7/11 ASTRA-D-17253501/1824