Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/62: Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» · 11 Seiten

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Aktenzeichen: AS TRA-24- 16.1-12/12/4/4

Die Priorisierung von lärmarmen Belägen könnte aufgrund der tieferen Lebensdauer (beson- LU, OW, FR, GR, VS, ders in Höhenlagen) und häufigeren Baustellen zu Mehrkosten, -belastung und -aufwand für NE, GPS, GLP, SSV,

KSSD, BPUK, FV, LL, die Kantone und Gemeinden führen, den wir ablehnen. VK SBV Die Wirkung von lärmarmen Belägen wird überschätzt. SSV, KSSD, BPUK

Temporeduktionen sind in vielen Fällen die wirksamsten und kosteneffizientesten Massnah- GPS, GLP, SP, SGV,

PV, VCS, VK men und verbessern nicht nur den Lärmschutz, sondern auch die Verkehrssicherheit.

Nicht jeder Strassenabschnitt eignet sich für den Einbau von lärmarmen Belägen. Daher sollte SZ, GL, SO, FR, AI, SG, der Artikel mit der Formulierung «technisch und betrieblich möglich» ergänzt werden. Die kan- TI, VS,BPUK,CB,LL tonalen Fachstellen sollen einbezogen werden.

Die Wahl des konkreten lärmarmen Belags muss weiterhin in der Verantwortung des zustän- ZG, GR, AG, TI, SAB, digen Gemeinwesen bleiben, die Liste soll nur empfehlenden Charakter haben. SGV, SSV, BPUK Wir gehen davon aus, dass die kantonalen Lärmschutz-Fachstellen in die Erarbeitung dieser BE, AI, SG,SGV, SSV, Empfehlungen einbezogen werden. CB Die ortspezifischen Einschränkungen müssen ausreichend berücksichtigt werden. SSV, KSSD

Die Liste sollte explizit auf verschiedene Anwendungsbereiche eingehen, um die fehlende FV, SBV Verhältnismässigkeitsprüfung aufzufangen.

Die Verpflichtung zum Einbau lärmarmer Beläge erfordert Investitionen in Forschung und Wei- BE, LU, AI, FR, SG,

SGV, SSV, CB terentwicklung der Technologie. Diese sind vom Bund zu koordinieren und zu fördern.

Das BAFU sollte eine Aufsichtsfunktion wahrnehmen. TCS

Eine zusätzliche Vereinheitlichung durch den Bund würde die notwendige Flexibilität in der BS, AR, NE standortspezifischen Auswahl geeigneter Beläge einschränken und der Eigenverantwortung

der Forschung sowie der fachlichen Verantwortungsträger nicht gerecht werden.

Die Wahl des konkreten lärmarmen Belags muss weiterhin in der Verantwortung des zustän- GL, BS, AR, VS, NE,

GPS, economiesuisse digen Gemeinwesens/der Bauherrschaft bleiben.

Die Wirtschaft ist näher an den am Markt verfügbaren technologischen Lösungen und daher economiesuisse besser geeignet, die Bauherrschaften in dieser Frage zu beraten.

Die Verpflichtung zum Einbau lärmarmer Beläge erfordert Investitionen in Forschung und Wei- VS, LL terentwicklung der Technologie. Diese sind vom Bund zu koordinieren und zu fördern.

9/11 ASTRA-D-17253501/1824