Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/62: Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» · 11 Seiten

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Aktenzeichen: AS TRA-24- 16.1-12/12/4/4

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .................................................................................................................... 2

1.1 Ausgangslage ....................................................................................... 2 1.2 Vernehmlassungsverf ahren..................................................................... 2

2 Stellungnahmen ........................................................................................................... 3

2.1 Eingegangene Stellungnahmen ............................................................... 3 2.2 Auswertung der Stellungnahmen.............................................................. 4

3 Allgemeine Einschätzung zur Vorlage............................................................................ 5

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen ...................................................................... 7

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Mit Überweisung der Motion Schilliger 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern»1 im März 2024 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das Strassenverkehrsrecht so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Dieser Auftrag soll mit den drei in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsanpassungen erf üllt werden:

- In der Signalisationsverordnung (SSV)2 soll ausdrücklich geregelt werden, dass bei einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bleiben muss und es soll verlangt werden, dass die Erfüllung dieser Voraussetzung bei Herabsetzungen der Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen gutachterlich nachzuweisen ist.

- In der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen3 soll darauf hingewiesen werden, dass diese Verordnung, die eine Anordnung des Rechtsvortritts verlangt und das Anbringen von Fussgängerstreifen grundsätzlich untersagt, auf verkehrsorientierten Strassen keine Anwendung f indet, selbst wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt und sie in eine Tempo-30-Zone einbezogen wurde.

- In der Lärmschutzverordnung (LSV)4 soll ausdrücklich f estgehalten werden, dass innerorts grundsätzlich ein geeigneter lärmarmer Belag einzubauen ist, wenn eine verkehrsorientierte Strasse neu errichtet oder wenn auf solcher der Strassenbelag ersetzt wird.

1.2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 3. September 2025 eröffnet. Eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 5. Dezember 2025. Den Adressaten der Vernehmlassung standen f olgende Unterlagen zur Verf ügung:

- Verordnungsentwurf über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen

- Verordnungsentwürf e SSV und LSV

- Erläuternder Bericht

1www.parlament.ch > Geschäfte > 21.4516

2 SR 741.21

3 SR 741.213.3

4 SR 814.41

2/11 ASTRA-D-17253501/1824