Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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zurückzieht. Auf Grund der Liquidität des Fonds kann die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 seitens Bund für die kantonalen und überkantonalen Programmteile noch auf dem Niveau der aktuellen Periode 2024–2027 finanziert werden. Für die Teilnahme der Schweiz an den grenzüberschreitenden Interreg-Programmen der EU ergeben sich erste Einschränkungen voraussichtlich ab 2028, bevor die bundesseitige Finanzierung aller übrigen Programme der NRP in den 2030er-Jahren auslaufen wird.
Im Laufe der NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 erarbeitet das SECO in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren betroffenen Kreisen die Modalitäten des Ausstiegs des Bundes aus der Regionalpolitik. Der Bundesrat wird im Rahmen der Botschaft Standortförderung 2032–2035 aufzeigen, wie dieser Ausstieg abgewickelt wird resp. wie die im Fonds für Regionalentwicklung zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel bestmöglich eingesetzt werden.
4.2 NRP
4.2.1 Ziele und Aufgaben
Die NRP unterstützt Berggebiete, ländliche Räume und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Bund und Kantone investieren gemeinsam mit regionalen Akteuren in Menschen, Ideen und Projekte, die attraktive Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensräume schaffen. Dazu gehören innovative Geschäftsmodelle von KMU, deren Unterstützung zur Ausschöpfung ihres Innovationspotenzials, Projekte zur digitalen Transformation, touristische Infrastrukturen und Angebote, Kooperationen und Netzwerke, der Aufbau und das Vermitteln von Wissen und Erfahrungen, sowie Vieles mehr. Unternehmen sollen in der ganzen Schweiz optimistisch investieren können, weil gute wirtschaftliche Bedingungen und Perspektiven vorherrschen. Für Arbeitnehmende ergeben sich daraus in allen Regionen gute, zukunftsorientierte Jobs und attraktive Orte zum Leben und Arbeiten.
Seit 2008 wurden über 5'000 Projekte realisiert, wobei jeder bereitgestellte Bundesfranken im Durchschnitt zu einer Gesamtinvestition von fünf Franken geführt hat. Für die Periode 2024–2031 hat das Parlament Bundesbeiträgen von je maximal 400 Millionen Franken Darlehen und A-Fonds-perdu-Unterstützungen zugestimmt. Die Kantone beteiligen sich mindestens im selben Ausmass an den NRP-Programmen wie der Bund.
Die Kantone legen dem SECO alle vier Jahre kantonale und überkantonale NRP-Programme vor. Sie erarbeiten diese auf der Grundlage kantonaler Strategien und Konzepte im Rahmen von Vorgaben, die SECO und Kantone gemeinsam erarbeiten. Über die Mitfinanzierung einzelner Projekte entscheiden die Kantone entlang gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegter Kriterien und Spielregeln. Die kantonalen NRP-Fachstellen und das SECO tauschen sich regelmässig über die NRP und weitere aktuelle Themen der Regionalentwicklung aus.
Die NRP ist eine raumrelevante Wirtschaftspolitik. Zusammen mit anderen Sektoralpolitiken trägt sie eine Mitverantwortung dafür, dass sich die vielfältigen Regionen der Schweiz kohärent entwickeln. Eine kohärente Raumentwicklung strebt resiliente, lebenswerte und wettbewerbsfähige Regionen mit starken Zentren und funktional angebundenen Räumen an, die ihren Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt leisten. Die NRP stimmt ihre Aktivitäten dementsprechend mit anderen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aktivitäten des Bundes ab.