Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Entwicklung sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen weniger gut als in grösseren urbanen Zentren.

Obwohl die regionale Ungleichheit in der Schweiz vergleichsweise tief ist, gibt es weiterhin Regionen, die bezüglich Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Lebensqualität einen negativen Entwicklungspfad ausweisen. Sowohl das durchschnittliche Reineinkommen als auch die durchschnittliche Bruttowertschöpfung sind in den urbanen Zentren zwar höher als in ländlichen Regionen und Berggebieten, die Einkommensschere ist im Zeitverlauf aber nicht wesentlich aufgegangen42.

Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen ist für die ganze Schweiz von zentraler Bedeutung – als direkter Beitrag zur Wirtschaftsleistung und auch als Pool von Fachkräften. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer instabilen Weltlage. Wirtschaftlich und touristisch starke Regionen tragen dazu bei, die grossen urbanen Zentren und touristische Hotspots zu entlasten. Die NRP unterstützt deshalb lokale und regionale Akteure und Initiativen, die regionalwirtschaftliche Impulse auslösen und KMU innovativ und für die Weltmärkte wettbewerbsfähig machen.

Strategische Grundlagen

Das Parlament hat mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 bereits Ende 2023 das dritte achtjährige NRP-Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) genehmigt, welches den Rahmen für die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 stellt. Es stützt sich auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 (BRP)43 über Regionalpolitik, die Verordnung vom 28. November 200744 über Regionalpolitik, das Raumkonzept Schweiz (wird 2023–2026 überarbeitet), die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und die Agglomerationspolitik (AggloPol) sowie das Landschaftskonzept Schweiz.

Schwerpunkte

Die Regionalpolitik ist eine langfristig ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die sich an kantonalen und (über-)regionalen Entwicklungsstrategien orientiert und entsprechend auf längere Zeiträume ausgerichtet ist. Mit dem MJP3 2024–2031 und den dort erläuterten Inhalten hat das Bundesparlament den Handlungsspielraum definiert, mit dem Kantone, Regionen sowie Akteurinnen und Akteure die NRP so umsetzen, dass sie optimal auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt ist. In der nun anstehenden zweiten Hälfte des MJP3 2024–2031 werden diese Inhalte vertieft sowie punktuell weiterentwickelt (vgl. Kap. 4.2).

Entlastungspaket 27

Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zum EP27 eine Anpassung des BRP vor, so dass ab 2027 keine Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mehr möglich sein werden. Dies bedeutet, dass sich der Bund mittelfristig aus der Regionalpolitik

42www.regiosuisse.ch > Regionen > Regionenmonitoring > Regionale Ungleichheit in der Schweiz

43SR 901.0

44 SR 901.021