Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
i. Aufgehoben
k. Aufgehoben
3Für folgende Flächen werden die Beiträge nur in folgenden Zonen oder Gebieten ausgerichtet:
a. Flächen nach Absatz 1 Buchstabe h: Tal- und Hügelzone sowie Bergzonen I und II;
b. Flächen nach Absatz 1 Buchstabe o: Sömmerungsgebiet und Sömmerungsflächen im Tal- und Berggebiet.
6Keine Beiträge werden für Flächen ausgerichtet, die als Wendestreifen für die Bewirtschaftung von Nachbarflächen verwendet werden; ausgenommen sind Flächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe g.
Art. 56 Abs. 1
1Für Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a–h und j und für Bäume nach Artikel 55 Absatz 1bisBuchstabe a werden Beiträge der Qualitätsstufe I ausgerichtet.
Art. 57 Abs. 1
1Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin ist verpflichtet, die Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 während folgender Dauer entsprechend zu bewirtschaften:
a. Brachen und Säume: während mindestens eines Jahres;
b. Ackerschonstreifen: während mindestens zwei Jahren;
c. alle anderen Flächen: während mindestens acht Jahren.
Art. 58 Abs. 4 Bst. a und abis, 4bis, 5, 7 und 9
4Auf Biodiversitätsförderflächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Erlaubt sind folgende Anwendungen:
a. Einzelstock- oder Nesterbehandlungen von Problempflanzen, mit Ausnahme von Streueflächen und Flächen, auf denen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist;
abis. detektionsbasierte Applikation von Herbiziden auf Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a–c und g, sofern es sich nicht um Flächen nach den Artikeln 18a, 18b, 23c und 23d NHG4 handelt.
4bisIm Rahmen von Anwendungen nach Absatz 4 Buchstabe abissind Herbizide, bei denen für die Anwendung des verwendeten Produkts bestimmte Ausbringungsgeräte vorgeschrieben sind, nicht erlaubt. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die nach Anhang 1 Ziffer 6.1a.1 getestet und durch Agroscope für den Einsatz auf Biodiversi-
4 SR 451