Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

4Aufgehoben

5quarterDas BLW kann Änderungen der Zusammensetzung von Saatmischungen für die Anwendung auf einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben oder in bestimmten Regionen bewilligen, insbesondere zur besseren Biodiversitätsförderung oder zur Vermeidung von Problemen in der Fruchtfolge.

6Aufgehoben

8Der Nützlingsstreifen muss mindestens 10 Prozent der Fläche der Dauerkultur bedecken.

12Nützlingsstreifen dürfen wie folgt geschnitten werden:

a. mehrjähriger Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche: ab dem zweiten Standjahr maximal die Hälfte der Fläche zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März;

Art. 71c Abs. 1 und 2

1Der Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens wird pro Hektare ausgerichtet für:

a. Hauptkulturen auf offener Ackerfläche;

b. Reben.

2Der Beitrag für Hauptkulturen auf offener Ackerfläche wird ausgerichtet, wenn auf mindestens 80 Prozent der entsprechenden Fläche:

a. nach der Ernte der Hauptkultur innerhalb von sieben Wochen eine weitere Kultur, eine Winterkultur, Zwischenkultur oder Gründüngung angelegt wird, wobei Untersaaten als Kulturen zählen; und

b. bis zum 15. Februar des folgenden Jahres auf den Flächen nach Absatz 2 Buchstabe a keine Bodenbearbeitung erfolgt, wobei Flächen, die nach Artikel 71d Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 angemeldet sind oder auf denen noch eine Winterkultur angelegt wird, ausgenommen sind.

Art. 71d Abs. 2 Bst. c

2Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn:

c. Aufgehoben

Art. 72 Abs. 5

5Aufgehoben

Art. 74 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c

1Als besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme gelten ganz oder teilweise gedeckte Mehrbereich-Haltungssysteme nach Anhang 6 Buchstabe A:

c. Aufgehoben