Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 76

Aufgehoben

Art. 97 Abs. 3

3Die Kantone können für die Anmeldungen nach Absatz 1 spätere Anmeldetermine festlegen, wenn die koordinierte Planung der Kontrollen weiterhin sichergestellt ist und die Frist für die Datenübermittlung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung vom 23. Oktober 20135 über Informationssysteme und digitale Dienste in der Land- und Ernährungswirtschaft (ISLV) eingehalten wird.

Art. 100 Abs. 1

1Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat der vom zuständigen Kanton bezeichneten Behörde schriftlich zu melden, wenn sich nach der Gesuchseinreichung herausstellt, dass die Angaben im Gesuch geändert werden müssen.

Art. 115j Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1In den Jahren 2027 und 2028 kann die Futterbilanz noch nach altem Recht ohne Berechnung und Freigabe der Futterbilanz über den vom BLW zur Verfügung gestellten zentralen Web-Service nach Anhang 5 Ziffer 3.1 erfolgen.

2In den Jahren 2024–2026 festgestellte Mängel nach Anhang 8 Ziffer 2.2.9a Buchstabe d zählen für die Beurteilung von Wiederholungsfällen in den Jahren 2027–2029 nicht.

3Bei festgestellten Mängeln nach Anhang 8 Ziffer 2.9.3 Buchstabe h werden die Direktzahlungen in den Jahren 2027–2029 nicht gekürzt.

II

Die Anhänge 1, 2, 4, 4a, 5, 6, 7 und 8 werden gemäss Beilage geändert.

III

Anhang 6a wird aufgehoben.

IV

Die Änderung vom 6. November 20246 der Direktzahlungsverordnung wird wie folgt geändert:

5 SR 919.117.71

6 AS 2024 686