Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
tätsförderflächen zugelassen sind. Agroscope legt einen Maximalwert an fälschlicherweise behandelten Pflanzenarten fest, der nicht überschritten werden darf.
5Das Schnittgut von Biodiversitätsförderflächen ist abzuführen, mit Ausnahme von Schnittgut auf Brachen und Säumen sowie Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.
7Der Einsatz von Steinbrechmaschinen ist nicht zulässig. Das Mulchen ist nur zulässig auf Brachen und Säumen, Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt und auf den Baumscheiben von auf Biodiversitätsförderflächen stehenden Bäumen sowie auf artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet gemäss den Vorschriften nach Artikel 29 Absätze 4–8.
9Für Flächen, für die nach dem NHG eine schriftliche Nutzungs- und Schutzvereinbarung mit der kantonalen Fachstelle besteht, können Nutzungsauflagen festgelegt werden, welche die Bestimmungen nach den Absätzen 2–8 und nach Anhang 4 ersetzen.
Art. 58a Abs. 1 und 4
1Für Ansaaten von Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe h dürfen nur die Saatmischungen nach Anhang 4a Buchstabe B verwendet werden.
4Das BLW kann Änderungen der Zusammensetzung von Saatmischungen für die Anwendung auf einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben oder in bestimmten Regionen bewilligen, insbesondere zur besseren Biodiversitätsförderung oder zur Vermeidung von Problemen in der Fruchtfolge.
Art. 68 Abs. 4 Bst. f
4In Abweichung von Absatz 3 sind erlaubt:
f. im Zuckerrübenanbau: der Einsatz von kupferhaltigen Fungiziden;
Art. 70 Abs. 4 und 71
Aufgehoben
Art. 71a Abs. 3 Bst. b
3Auf der ganzen Fläche muss wie folgt auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet werden:
b. bei Spezialkulturen nach Absatz 1 Buchstabe b während mindestens eines Jahres.
Art. 71b Abs. 2, 2bis, 4, 5quarter, 6, 8 und 12 Bst. a
2Für Nützlingsstreifen in Dauerkulturen werden nur für 10 Prozent der Fläche der Dauerkultur Beiträge ausgerichtet.
2bisBeiträge können für Flächen ausgerichtet werden, auf denen Untersuchungen und Versuche durchgeführt werden, die zum Ziel haben, die Qualität von Nützlingsstreifen zu verbessern.