Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung… 8.4.4 Umwelt
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keinerlei Auswirkungen auf die Umwelt.
8.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorgeschlagenen Änderungen lassen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz unberührt.
8.6 Inkrafttreten
Es wird vorgeschlagen, dass die Änderungen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
8.7 Rechtliche Grundlagen
Artikel 64 Absätze 1 und 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) bildet die rechtliche Grundlage für die Kontrolle des Handels mit Wein, insbesondere für die Kellerbuchhaltung und Inventare, sowie für die Durchführung der Kontrolle des Handels mit Wein.