Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung… 8.4.4 Umwelt

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keinerlei Auswirkungen auf die Umwelt.

8.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen lassen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz unberührt.

8.6 Inkrafttreten

Es wird vorgeschlagen, dass die Änderungen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

8.7 Rechtliche Grundlagen

Artikel 64 Absätze 1 und 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) bildet die rechtliche Grundlage für die Kontrolle des Handels mit Wein, insbesondere für die Kellerbuchhaltung und Inventare, sowie für die Durchführung der Kontrolle des Handels mit Wein.