Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

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Verordnung …

die bisherigen Bunt- und Rotationsbrachen sowie den Saum auf Ackerfläche zugelassenen Saatmischungen verwendet werden. Die Anbaubestimmungen, die Beitragsberechtigung nach Zonen, die Verpflichtungsdauer und der Beitragsansatz pro Hektare werden vereinheitlicht, was zu einer Vereinfachung für die Bewirtschaftenden und den Vollzug führt.

• Der Einsatz von Geräten zur detektionsbasierten Applikation von Herbiziden ist neu auf exten-

siv genutzten Wiesen und Weiden, Uferwiesen und auf wenig intensiv genutzten Wiesen erlaubt. Voraussetzung ist die Zulassung der Geräte durch Agroscope.

• Wendestreifen auf Uferwiesen im Gewässerraum sind neu beitragsberechtigt und werden an

den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet.

Produktionssystembeiträge (PSB)

• Für Nützlingsstreifen werden einschränkende Vorschriften zum Ansaattermin und der minima-

len und maximalen Breite aufgehoben, damit sie flexibler bewirtschaftet werden können.

• Bei den Produktionssystembeiträgen «Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach

der Blüte bei Dauerkulturen» und «Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden bei den Dauerkulturen» wird die Verpflichtungsdauer von 4 Jahren aufgehoben. Für die Bewirtschaftenden wird die Teilnahme jährlich möglich und damit deren Handlungsspielraum erhöht.

• Der Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der

biologischen Landwirtschaft wird aufgrund der sehr tiefen Beteiligung und der damit verbundenen minimalen Wirkung auf die Ziele im Bereich der Pflanzenschutzmittel aufgehoben.

• Im Zuckerrübenanbau wird der Einsatz von kupferhaltigen Fungiziden im Produktionssystem-

beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel zugelassen. Diese Massnahme erlaubt den Bewirtschaftenden mehr Möglichkeiten zum Schutz der Kultur.

• Beim Produktionssystembeitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens gelten für die

einjährigen Freilandgemüse neu die gleichen Anforderungen wie für die Ackerkulturen. Diese Vereinheitlichung führt zu einer Vereinfachung der Massnahme, insbesondere für Betriebe mit Acker- und Gemüsekulturen. Der Beitrag für einjähriges Freilandgemüse wird auf den bisherigen Beitrag für Ackerkulturen gesenkt.

• Beim Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung wird der Mindestanteil für eine Teilnahme

am Programm von 60 Prozent der offenen Ackerfläche des Betriebs aufgehoben. Dies ist sowohl eine Vereinfachung für die Bewirtschaftenden als auch für die Vollzugstellen. Weiter gewinnen die Bewirtschaftenden an Flexibilität bei der Vorbereitung der Ansaat der Kulturen.

• Gestützt auf die überwiesene Motion 22.3216 "RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an die Win-

terfütterung und damit der Realität anpassen" werden die Anforderungen für die RAUS- und Weidebeiträge in den Monaten Mai und Oktober für Bergbetriebe angepasst. In diesen Monaten ist die Weide fakultativ und es gelten die minimalen Anzahl Auslauftage wie in den Wintermonaten.

• Im Beitrag Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird zur Berechnung der Futterbi-

lanz ein digitales Tool zur Verfügung gestellt. Dieses Tool wird mit der elektronischen Nährstoffbilanz gekoppelt und soll ab 2029 verpflichtend genutzt werden. Somit entsteht in der Zusammenstellung der Daten sowie in der Durchführung der Berechnung eine Erleichterung für die Bewirtschaftenden. Es ist vorgesehen, dass die Futterbilanz in den Jahren 2027 und 2028 freiwillig mit dem digitalen Tool gerechnet werden kann.

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