Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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5.3 Erlassform

Die Vernehmlassungsvorlage zielt sowohl auf Gesetze als auch auf Verordnungen ab. Die Form der geltenden Erlasse wird beibehalten.

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden keine neuen Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen be- schlossen, die einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder wieder- kehrende Subventionen von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen.

5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird durch die Vorlage nicht verän- dert.

5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Es werden keine Personendaten erhoben. Die Leitung der Bundesverwaltung fällt be- reits in die Zuständigkeit des Bundesrates (Art. 178 BV).

5.7 Datenschutz

Die Vorlage beinhaltet keine Bearbeitung von Personendaten.