Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Gesellschaft. Die De- tails für Kommissionen, die in engem Zusammenhang mit diesen Themen stehen, wer- den im Folgenden erläutert.
4.4.1 Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
Die Bundesverwaltung steht in regelmässigem Kontakt mit den Schweizerschulen, mit dem Dachverband der Schweizerschulen (educationsuisse) sowie mit der Verei-nigung der Patronatskantone der Schweizerschulen. Diese Gremien decken den Austausch- und Beratungsbedarf der Verwaltung hinreichend ab.
4.4.2 Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invali denvorsorge
In der fusionierten Kommission werden die Verbände der Senioren und Seniorinnen und der Menschen mit Behinderung Einsitz nehmen. Die Anliegen dieser Anspruchs- gruppen sind folglich weiterhin vertreten.
4.4.3 Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)
Die Aufhebung der EKK hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Perspek- tive der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausarbeitung von neuen Erlas- sen hat seit 2020 einen höheren Stellenwert innerhalb der Bundesverwaltung erhal- ten, u.a. dank den «Quick-Checks». Bei einer Aufhebung der EKK wird es allen Inter- essengruppen, die aktuell darin vertreten sind, weiterhin möglich sein, Stellungnah- men im Rahmen von Vernehmlassungen einzureichen.
4.4.4 Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung
Die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen einer Auflösung der EKP wären nicht unmittelbar, da der nationale Pandemieplan kürzlich überarbeitet wurde. Mittel- und langfristig wäre es jedoch wichtig, die Qualität der Pandemievorbereitung sicherzustellen.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 178 Absatz 1 BV, der den Bund ermächtigt, die Bun- desverwaltung zu leiten.
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vorlage behandelt nur die Organisation der Bundesverwaltung und wirft keine Fra- gen zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz auf.