Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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4.2.3 Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invali denvorsorge

Die Kantonsregierungen werden in der neuen Kommission nicht mehr vertreten sein. Die Anliegen der Kantone können aber durch die Vertretung der Durchführungsstellen (AHV-Ausgleichskassen, IV-Stellen) und der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden ab- gedeckt werden. Ausserdem werden die Kantone im Rahmen von Vernehmlassungen systematisch zu Rechtsetzungsvorhaben aus dem Bereich der Alters-, Hinterlasse- nen- und Invalidenvorsorge konsultiert.

4.2.4 Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW)

Die Aufhebung der EKW hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Das Fachwissen ist in der Ver- waltung vorhanden und wird bereits jetzt ergänzt mit dem gezielten Beizug externer Experten, Begleit- und Arbeitsgruppen sowie runden Tischen mit Vertretungen von Mieter- und Vermieterschaft, Kantonen (v.a. BPUK), Städte- und Gemeindeverband, Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Aufgaben können so zeitnaher und effizienter wahr- genommen werden als in der Struktur einer ausserparlamentarischen Kommission.

4.2.5 Rat für Raumordnung (ROR)

Die Aufhebung des ROR hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Bei Bedarf können allfällige Anliegen im Rahmen der Raumordnungskonferenz des Bundes (Plattform zur Koordi- nation und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben) eingebracht werden oder auch punktuell und spezifisch externe Studien zu handlungsrelevanten Massnah- men in Auftrag gegeben werden. Letzteres kann in Absprache mit den an der Raum- ordnungspolitik und Regionalpolitik interessierten Akteuren wie zum Beispiel der Tri- partiten Konferenz (politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und zwischen urbanen und ländlichen Räumen), EspaceSuisse, regiosuisse oder der Schweizeri- schen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) erfolgen.

4.2.6 Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe

Das BAFU wird die Kantone bei Bedarf weiterhin miteinbeziehen.

4.2.7 Eidgenössische Akkreditierungskommission (AKKO)

Die Aufhebung der Akkreditierungskommission und der Aufbau eines Akkreditierungs- beirats haben keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zen- tren, Agglomerationen und Berggebiete.

4.2.8 Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung

Derzeit sind die Kantone und Gemeinden als Mitglieder direkt in der EKP vertreten. Nach der Auflösung der EKP müssen sie neue Wege finden, um sich zu engagieren,