Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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4.1.14 Eidgenössische Akkreditierungskommission (AKKO)

Mit der Aufhebung der Akkreditierungskommission und dem Aufbau eines Akkreditierungsbeirats lassen sich jährlich rund 10 000 Franken einsparen (Taggelder, Spesen).

4.1.15 Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung

Die Übertragung der Aktivitäten auf das Cluster «Öffentliche Gesundheit» würde die akademische Verankerung und die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Verwal- tung stärken. Dadurch würden auch Synergien innerhalb der Bundesverwaltung besser genutzt, was einen Effizienzgewinn bedeuten würde. Allerdings könnte dieser Über- gang dazu führen, dass die politischen, wirtschaftlichen und fachlichen Aspekte weni- ger Beachtung finden. Ausserdem könnte er die Governance komplexer machen und die Kosten erhöhen, da bestimmte Mandate wahrscheinlich vergütet werden müssten.

Die Auflösung der EKP führt zu einer direkten Ersparnis von maximal 25 000 Franken, welche jährlich für die Sitzungsgelder und Spesen aufgewandt wurden, sowie dem Se- kretariatsaufwand von rund 0,3 FTE. Es können Synergien mit der von der Bundes- kanzlei koordinierten «Zusammenarbeit zwischen Bundesverwaltung und Wissen- schaft im Krisenfall» genutzt werden.

Im Gegenzug wird die Auflösung zur Folge haben, dass der notwendige fachliche Be- gleitprozess zum Pandemieplan über individuelle Mandate, externe Gutachten oder neue Arbeitsgruppen neu aufgebaut und koordiniert werden müsste. Es ist auch mög- lich, dass gewisse Mandate in Zukunft bezahlt werden müssten und es kann nicht aus- geschlossen werden, dass die Kosten für den Bund steigen werden.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag glomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat, abgesehen vom Rat für Raumordnung (Ziff. 4.2.5), keine Auswirkun- gen auf die Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Im Fol- genden werden die Auswirkungen der Vorlage auf die Vertretung der Kantone in den entsprechenden ausserparlamentarischen Kommissionen aufgezeigt. Die übrigen Teile der Vorlage haben keine Auswirkungen auf die Kantone.

4.2.1 Tripartite Arbeitskommission des Bundes

Die Kantone haben 3 von 15 Vertretern in der fusionierten Kommission, gegenüber 5 von 37 in der früheren Konstellation mit zwei Kommissionen.

4.2.2 Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Mit dem vorgesehenen Wegfall der EDK-Vertretung reduziert sich die direkte Mitwir- kung der Kantone innerhalb der MEBEKO. Damit geht eine gewisse Abschwächung ihres Einflusses auf die Entscheidfindung der Kommission einher. Die Kantone sind aber weiterhin durch die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz vertreten.