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Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 8 Seiten
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[Titel]. BG «%ASFF_YYYY_ID»
4. Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 20116
Art.13 Bst. h
Aufgehoben
5. Schweizerschulengesetz vom 21. März 20147
Art. 21
Aufgehoben
6. Bundesgesetz vom 14. Dezember 20128 über die Förderung der Forschung und der Innovation
Art. 44 Abs. 2 und 3
2Gegenstand der Evaluation sind insbesondere:
a. die Fördermassnahmen des Bundes,
b. die Forschungsorgane unter dem Blickwinkel der Erfüllung ihrer Aufgaben,
c. die Förderinstrumente der Forschungsförderungsinstitutionen und von Inno- suisse,
d. die Forschungsmassnahmen der Verwaltung unter dem Blickwinkel ihrer Wirksamkeit;
3Aufgehoben
6. Kapitel (Art. 54 und 55)
Aufgehoben
7. Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 20069
Art. 13a Einsetzung der Prüfungskommission
Der Bundesrat ernennt nach Anhörung der Medizinalberufekommission die für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen zuständige Prüfungskommission und erteilt dieser die erforderlichen Aufträge.