Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/16: 24.438 n Pa. Iv. Rutz Gregor. Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit · 9 Seiten
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Übersicht
Die vorläufige Aufnahme stellt eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Wegweisung dar. Ziel der vorliegenden Gesetzesändeurng ist es, die Zahl der vorläufigen Aufnahmen zu reduzieren. Hierfür beantragt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates, das Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) so anzupassen, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit einer Wegweisung im Gesetz abschliessend aufgeführt werden. Dadurch soll Klarheit geschaffen werden, in welchen konkreten Fällen eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird. Dies soll zu einer restriktiveren Praxis bei der Anordnung von vorläufigen Aufnahmen führen.