Vernehmlassungsvorlage V über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung von leitungsgebundenem Gas

Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 8 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

3Haben die Kundinnen und Kunden keinen freien Zutritt zu den Räumen, in denen die Raumtemperatur reguliert werden kann, so leiten sie die Information an die Per- sonen weiter, die das Recht auf Gebrauch dieser Räume haben.

Art. 5 Kontrolle

Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote stichpro- benweise.

Art. 6 Strafbestimmung

Nach Artikel 49 LVG wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmun- gen dieser Verordnung zuwiderhandelt.

Art. 7 Vollzug

Die Kantone sind für den Vollzug dieser Verordnung zuständig.

Art. 8 Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

2Sie gilt bis zum…

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi