Vernehmlassungsvorlage V über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung von leitungsgebundenem Gas
Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 8 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
3Haben die Kundinnen und Kunden keinen freien Zutritt zu den Räumen, in denen die Raumtemperatur reguliert werden kann, so leiten sie die Information an die Per- sonen weiter, die das Recht auf Gebrauch dieser Räume haben.
Art. 5 Kontrolle
Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote stichpro- benweise.
Art. 6 Strafbestimmung
Nach Artikel 49 LVG wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmun- gen dieser Verordnung zuwiderhandelt.
Art. 7 Vollzug
Die Kantone sind für den Vollzug dieser Verordnung zuständig.
Art. 8 Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
2Sie gilt bis zum…
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi