Vernehmlassungsvorlage V über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung von leitungsgebundenem Gas

Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 8 Seiten

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Verordnung über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung von Gas

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Anhang 2

(Art. 2 Abs. 1)

Verbote

Die Verwendung von leitungsgebundenem Gas zu folgenden Zwecken ist verboten:

a. für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser für Schwimmbäder und -becken, Wellnessbäder und -becken, Dampfbäder und -kabinen sowie Sau- nen; ausgenommen sind Therapiebäder und Geburtsbecken in Spitälern, Ge- burtshäusern, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen,

b. für die Erzeugung von Raumwärme für Räume mit durchgehend geöffneten Aussentüren,

c. für den Betrieb von:

1. Heizungen im Aussenbereich wie Heizpilzen und Heizstrahlern;

2. Warmluftvorhängen,

3. Gasfeuern namentlich in Cheminées und Gasgrills oder zu Dekorations- zwecken,

4. Hochdruckreinigern,

5. Warmluftzelten;