Vernehmlassungsvorlage - Abkommen

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 54 Seiten

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Übersetzung

Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit

Abgeschlossen am 15. November 2024

Von der Bundesversammlung genehmigt am …

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am …

In Kraft getreten für die Schweiz am …

Präambel

Die Schweizerische Eidgenossenschaft

(nachfolgend als die «Schweiz» bezeichnet),

die Republik Costa Rica

(nachfolgend als «Costa Rica» bezeichnet),

Island

und

Neuseeland

nachfolgend einzeln als «Vertragspartei» und gemeinsam als die «Vertragsparteien» bezeichnet,

in Anerkennung der dringenden Massnahmen, die alle Nationen zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an Artenvielfalt, der Umweltverschmutzung und anderer schwerwiegender Umweltprobleme ergreifen müssen, um die Ziele der nach haltigen Entwicklung zu erreichen;

unter Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten gemäss multilateralen Umwelt- und Han delsabkommen, denen sie beigetreten sind;

in Bekräftigung ihres Engagements, Massnahmen zur Verringerung der Treibhausga semissionen, des Verlusts an Artenvielfalt und der Umweltverschmutzung zu ergreifen, um die globale Reaktion auf diese schwerwiegenden Probleme zu stärken;

entschlossen, die verschiedenen Bemühungen zur Förderung einer engeren internatio nalen Zusammenarbeit in Handels- und Umweltfragen zu fördern und das multilate rale Handelssystem in einer der nachhaltigen Entwicklung zuträglichen Weise weiter zu stärken, wobei auf den jeweiligen Rechten und Pflichten gemäss dem am 15. April 19941 in Marrakesch abgeschlossenen Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO-Abkommen) und der in diesem Rahmen ausgehandelten Abkom men aufgebaut wird;

in Anerkennung der Bedeutung der aktiven Verantwortung sowie der Bewahrung und des Schutzes der Natur;

1 SR 0.632.20