Vernehmlassungsvorlage - Abkommen
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 54 Seiten
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Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit. Abk. BBl 2025 1059
Handeln, die OECD-Grundsätze der Unternehmensführung, den UN Global Compact und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte;
in Würdigung der Notwendigkeit eines gerechten Übergangs, der besonderen Heraus forderungen der Entwicklungsländer und ihrer Anfälligkeit gegenüber den Auswir kungen des Klimawandels;
in Würdigung der Bedeutung, ein Abkommen zu vereinbaren, mit dem durch zusätz liche handelspolitische Massnahmen auf Entwicklungen in den Bereichen Klima, Umwelt, Handel und Ziele der nachhaltigen Entwicklung reagiert werden kann;
im Wunsch, die Teilnehmerschaft an diesem Abkommen auszuweiten und eine Dynamik im Hinblick auf ein allfälliges multilaterales Paket von Ergebnissen zu schaffen;
vereinbaren hiermit, das folgende Abkommen abzuschliessen:
Kapitel 1 Einleitende und allgemeine Bestimmungen
Art. 1.1 Ziel
Ziel dieses Abkommens ist es, den Beitrag des internationalen Handels zur Bekämp fung des Klimawandels und anderer schwerwiegender Umweltprobleme, einschliess lich des Verlusts an Artenvielfalt und der Umweltverschmutzung, zu verstärken und dadurch u. a. mit folgenden Massnahmen zur Verwirklichung der nachhaltigen Ent wicklung beizutragen:
(a) Beseitigung von Zöllen auf Umweltgüter;
(b) Liberalisierung des Handels mit Umwelt- und umweltbezogenen Dienstleis tungen;
(c) Regelung und Beseitigung von schädlichen Subventionen für fossile Ener gien, um ihre umweltschädlichen Auswirkungen abzuschwächen und zu den globalen Bemühungen für eine rasche Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Produktion und Verbrauch fossiler Energien beizutragen; und
(d) Bereitstellung von Leitlinien für freiwillige Programme und Mechanismen für Umweltzeichen.
Art. 1.2 Räumlicher Anwendungsbereich
Dieses Abkommen findet, sofern darin nicht abweichend bestimmt, Anwendung auf:
(a) für Costa Rica: das nationale Hoheitsgebiet, einschliesslich der Hoheitsge wässer und des Luftraums, über die der Staat in Übereinstimmung mit Arti kel 5 und 6 der Constitución Política de la República de Costa Rica und dem Völkerrecht die vollständige und ausschliessliche Souveränität oder die be sondere Gerichtsbarkeit ausübt;