Vernehmlassungsvorlage - Abkommen
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 54 Seiten
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mit dem Hinweis auf die wesentliche Rolle der Umwelt für das Wohlergehen der Bür gerinnen und Bürger und der Gemeinschaften, u. a. auch der indigenen Völker, und auf ihren wichtigen Beitrag zu den Bemühungen um die Verfolgung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung;
in Bekräftigung ihres Engagements für eine nachhaltige Entwicklung und in Anerken nung der Bedeutung der diesbezüglichen Kohärenz und gegenseitigen Förderung von Handel und Umwelt;
entschlossen, den Beitrag des Handels und der Handelspolitik als wichtige Hebel beim Übergang zu emissionsfreien, ressourceneffizienteren und kreislauforientierten Wirt schaften zu stärken und dadurch die Wirtschaftslage zu verbessern und die Einkom men zu steigern;
im Wunsch, auch Offenheit, Inklusivität und Transparenz zu fördern;
in Anerkennung, dass der Handel und die Handelspolitik den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, die Vermeidung und Verminderung der Umweltver schmutzung sowie die nachhaltige Nutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt, der Ökosysteme und der natürlichen Ressourcen, einschliesslich der Wasser- und Meeresressourcen, fördern können und müssen;
in Anerkennung, dass die Beseitigung der Zölle für eine ambitiöse und ökologisch glaubwürdige Liste von Waren die Nachhaltigkeit von Produktion, Konsum und Investitionen fördert;
in Anerkennung des Beitrags des liberalisierten Handels mit Umwelt- und umweltbezogenen Dienstleistungen gestützt auf eine glaubwürdige Liste;
in Anerkennung, dass schädliche Subventionen für fossile Energien ein grosses Hin dernis bei der Bekämpfung des Klimawandels darstellen und die nachhaltige Entwick lung sowie die gemeinsamen Verpflichtungen zur Einhaltung der Ziele des am 8. Mai 19922 in New York abgeschlossenen Rahmenübereinkommens der Vereinten Natio- nen über Klimaänderungen (UNFCCC) sowie der Zielvorgaben des am 12. Dezem ber 20153 in Paris abgeschlossenen Pariser Klimaübereinkommens und der jeweiligen Ziele der Vertragsparteien zur Erreichung der Netto-Null-Emissionen unterlaufen;
in Anerkennung, dass freiwillige Programme für Umweltzeichen mit hoher Integrität und Qualität, aufbauend auf bestehenden internationalen Arbeiten zu Umweltzeichen und verwandten Themen, zu den Klima-, Umwelt- und Handelszielen sowie zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung beitragen können;
in Bekräftigung des Rechts jeder Vertragspartei, in ihrem Hoheitsgebiet Regelungen zur Erfüllung der berechtigten nationalen politischen Ziele zu erlassen;
in Anerkennung der Bedeutung der guten Unternehmensführung und des verantwor tungsvollen unternehmerischen Handelns für die nachhaltige Entwicklung sowie der Bekräftigung ihres Ziels, die Unternehmen zu ermutigen, international anerkannte Leitlinien und Grundsätze in dieser Hinsicht zu beachten, wie etwa die OECD-Leit sätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem