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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten
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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»
– Typ A: Die Eichstelle sendet eine Quelle, deren Aktivität sie gemessen
hat, an das nuklearmedizinische Labor.
– Typ B: Das nuklearmedizinische Labor sendet eine Quelle, deren Akti-
vität es mit dem zu prüfenden Aktivimeter bestimmt hat, an die Eichstelle.
3.3.5 Verfahren bei einer Vergleichsmessung des Typs A:
– Das nuklearmedizinische Labor meldet sich für eine Vergleichsmessung
des Typs A bei der durchführenden Prüfstelle an.
– Die Prüfstelle stellt dem nuklearmedizinischen Labor eine Quelle zusam-
men mit einer Anleitung über die Durchführung der Vergleichsmessung und einem Formular für die Rückmeldung der Prüfresultate zu.
– Sie stellt dem nuklearmedizinischen Labor ein leeres Fläschchen zu, das
dem Fläschchen entspricht, das während der Vergleichsmessung benutzt wird, damit das Labor den Einfluss des Unterschieds zwischen dem Fläschchentyp, der bei der Vergleichsmessung verwendet wird, und demjenigen, der üblicherweise im Labor verwendet wird, messen kann.
– Das nuklearmedizinische Labor meldet der Prüfstelle sein Resultat in Bq,
worauf die Prüfstelle dem nuklearmedizinischen Labor den gemessenen Wert der Aktivität der zugestellten Quelle bekannt gibt.
– Die Prüfstelle lässt dem nuklearmedizinischen Labor ein Zertifikat zu-
kommen.
3.3.6 Verfahren bei einer Vergleichsmessung des Typs B:
– Das nuklearmedizinische Labor meldet sich für eine Vergleichsmessung
des Typs B bei der Prüfstelle an.
– Die Prüfstelle stellt dem nuklearmedizinischen Labor zwei Fläschchen
und die für den Transport zu verwendende Verpackung zusammen mit einer Anleitung über die Durchführung der Vergleichsmessung und einem Formular für die Meldung der Prüfresultate zu.
– Sie legt die untere und die obere Grenze der Aktivität der Quelle unter
Berücksichtigung der Transportbestimmungen fest.
– Das nuklearmedizinische Labor füllt eines der Fläschchen mit der ent-
sprechenden radioaktiven Lösung und bestimmt die Aktivität dieser Quelle in Bq.
– Es kann das zweite Fläschchen dazu benutzen, den Einfluss des Unter-
schieds zwischen dem Fläschchentyp, der bei der Vergleichsmessung und demjenigen, der üblicherweise im Labor verwendet wird, zu messen.
– Es sendet die Quelle zusammen mit den Prüfergebnissen an die Prüf-
stelle.
– Die Prüfstelle misst die Aktivität dieser Quelle.
– Sie lässt dem nuklearmedizinischen Labor ein Zertifikat zukommen.