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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten

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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 4 (Art. 10–12)

Aktivimeter

1 Grundlegende Anforderungen

1.1 Aufbau

1.1.1 Ein Aktivimeter besteht aus einer Detektoreinheit, einer geeigneten Elektro-

nik als eigenständiger Einheit oder Bestandteil eines Datenbearbeitungssystems, einer direkten Anzeige für die Aktivität und einer geschlossenen Prüfquelle.

1.1.2 Die Detektoreinheit besteht aus dem Strahlungsdetektor und allen anderen

Teilen, mit denen der Strahlungsdetektor dauerhaft verbunden ist, mit Ausnahme des Anzeigegeräts.

1.1.3 Der Strahlungsdetektor ist entweder eine Ionisationskammer oder Schachtio-

nisationskammer oder ein anderer Detektor zur Bestimmung der Aktivität offener radioaktiver Quellen in der Nuklearmedizin sowie bei der Herstellung und Zubereitung von radiopharmazeutischen Produkten.

1.1.4 Das Aktivimeter muss eine Kalibrierfaktorenliste enthalten. Die Kalibrierfak-

toren werden entweder vom Hersteller in Form einer Standardkalibrierfaktorenliste mitgeliefert oder müssen durch ein akkreditiertes Labor oder auf andere Weise rückführbar bestimmt worden sein.

1.1.5 Sämtliche Komponenten müssen mit einer fest angebrachten und eindeutigen

Kennzeichnung versehen sein.

1.2 Messtechnische Eigenschaften

1.2.1 Der Aufbau und die messtechnischen Eigenschaften der Komponenten des

Aktivimeters müssen dem vorgesehenen Einsatzzweck sowie dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in den Normen IEC 61145:199215 und IEC 61303:199416 zum Ausdruck kommt.

1.2.2 Aktivimeter messen die Aktivität und müssen die Aktivität in der Einheit Bec-

querel (Bq) anzeigen.

1.2.3 Die Anforderungen an die radioaktive Prüfquelle richten sich nach der Norm

IEC 61145:1992. Die Aktivität der Prüfquelle muss, falls vom Hersteller nicht anders vorgesehen, mindestens 4 MBq für Cs-137 betragen.

15 IEC 61145:1992, Calibration and usage of ionization chamber systems for assay of radionuclides. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.

16 IEC 61303:1994, Medical electrical equipment – Radionuclide calibrators – Particular methods for describing performance. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.