Vorlage

Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage

Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»

3.3.7 Damit die Vergleichsmessung als erfolgreich bewertet wird, muss die Diffe-

renz zwischen der in der Prüfstelle und der mit dem zu prüfenden Aktivimeter gemessenen Aktivität der verwendeten Quelle innerhalb folgender Abweichung liegen:

– ± 10 % bei einer Vergleichsmessung mit einem Gamma-Strahler oder mit einem Beta-Strahler mit signifikantem Gamma-Anteil;

– ± 15 % bei einer Vergleichsmessung mit einem Beta-Strahler ohne signifikanten Gamma-Anteil.

3.3.8 Bei einer nicht erfolgreichen Vergleichsmessung werden das nuklearmedizi-

nische Labor und das BAG unverzüglich über das ungenügende Ergebnis informiert. Das Aktivimeter darf bis zur Nacheichung nicht mehr verwendet werden.

3.3.9 Bei einer erfolgreichen Vergleichsmessung wird die Gültigkeitsdauer der Ei-

chung um ein weiteres Jahr, höchstens aber bis zu drei Jahre ab Eichdatum verlängert.

3.4 Reparatur und Sicherung

3.4.1 Die zuständigen Aufsichtsbehörden im Strahlenschutz können, in Absprache

mit dem METAS, Wartungsstellen oder Privatpersonen ermächtigen, Messmittel nach erfolgter Reparatur oder Wartungsarbeit mit privaten Sicherungszeichen zu verschliessen.

3.4.2 Nach einer Reparatur oder Wartung müssen Aktivimeter nachgeeicht werden.

3.4.3 Wird eine Reparatur oder Wartung, welche die messtechnischen Eigenschaf-

ten beeinflussen kann, durch eine dazu ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt, so kann anstelle der Nacheichung das Kontrollverfahren durch die Verwenderin durchgeführt werden.

3.4.4 Nach einer Reparatur oder Wartung, die keinen Einfluss auf die messtechni-

schen Eigenschaften hat, kann auf die Durchführung eines Verfahrens zur Erhaltung der Messbeständigkeit verzichtet werden, wenn die Reparatur durch eine ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt worden ist.