Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten
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Abs. 3 und 4
Diese beiden Absätze entsprechen den geltenden Absätzen 1bisund 1quatermit kleinen redaktionellen Anpassungen.
Art. 34a Lokalisierung von Störungen
Der geltende Artikel 34a wird aufgrund der geänderten Systematik neu zu Artikel 34b und wird dabei redaktionell präzisiert, ohne, dass materielle Anpassungen vorgenom- men werden.
Abs. 1
In der bisherigen deutschen Fassung von Artikel 34 Absatz 2 ist dem BAKOM «Zutritt zu allen Fernmeldeanlagen» zu gewähren. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Formulierung nicht präzise genug ist, denn sie umfasst den Zugang zu Fernmel- deanlagen beispielsweise in Fahrzeugen nicht. Aus diesem Grund ist Zutritt durch Zu- gang zu ersetzen. Betreffend die Ergänzungen zu den Stark- und Schwachstromanla- gen wird auf die Ausführungen zu Artikel 34 Absatz 2 verwiesen.
Mit dem Aufkommen von 5G und zukünftigen neuen Technologien (6G/7G) stellen An- tennen mit steuerbarem Strahl (Beamforming) neue Herausforderungen für die Erken- nung von Störungen dar.
Adaptive Antennen senden die Funksignale nicht mehr konstant in eine Richtung, wie dies bei konventionellen Antennen der Fall ist. Stattdessen fokussieren sie die Strah- lung dorthin, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet, und reduzieren sie in an- deren Richtungen. Adaptive Antennen können folglich nicht synchron mit ihrer gesam- ten Leistung in jede denkbare Richtung strahlen, sondern teilen ihre Leistung auf räum- lich unterschiedliche Ziele auf. Die neuen Beamforming-Antennen stellen folglich eine Herausforderung für die Suche nach dem Ursprung einer Störung dar.
Die Mobilfunkanlagen, welche über adaptive Antennenmodule verfügen, werden durch sogenannt umhüllende Antennendiagramme spezifiziert. Das heisst, dass alle mögli- chen Beams (Senderichtungen) in ein 3D-Diagramm einbezogen werden und davon wird die maximal umhüllende Kontur abgespeichert. Im Betrieb wird nun je nach Posi- tion der Endgeräte der bestmögliche Beam benutzt, um die Daten zu senden. Dabei kann die Senderichtung im Millisekunden-Takt geändert werden.
Für die Störungslokalisierung muss das BAKOM wissen, welcher Beam an einem ge- nauen Zeitpunkt aktiv ist (bspw. bei sporadisch immer wieder auftretenden Störungen). Dann können Rückschlüsse zu erfolgten Störungen gemacht werden.
Um wiederkehrende Störsignale im Mobilfunkbereich zeitlich und örtlich lokalisieren und einer spezifischen Fernmeldeanlage zuweisen zu können, ist es zwingend erfor- derlich, dass das BAKOM von den Anbieterinnen, Eigentümerinnen oder Betreiberin- nen Daten über die Entwicklung der Strahlungsdiagramme über einen bestimmten Zeit- raum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (insb. zu den Abstrahlungseigenschaften und den Abstrahlungseinstellungen der betroffenen Anlage) anfordern kann. Dies ge- währleistet eine genaue Rekonstruktion der Bedingungen, unter denen eine Störung aufgetreten ist, wobei die Ursache auch bei der Mobilfunkbetreiberin selbst gefunden werden kann.