Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten
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Abs. 2 und 3
Das BAKOM ist für die Lokalisierung von Störungen des Frequenzspektrums zustän- dig. Von hoher und aktueller Relevanz für das BAKOM sind Störungen der globalen Navigationssatellitensysteme (Global Navigation Satellite System [GNSS], wie z.B. GPS, GLONASS, Galileo und Beidou). GNSS-Signale sind unabdinglich unter ande- rem beim Instrumentenflug (Flug ohne Sicht) und bei der Zeitsynchronisation von wich- tigen Diensten wie Strom- und Mobilfunknetzen sowie Börsenaktivitäten zentral. Die GNSS-Signale der Satelliten sind auf der Erde sehr schwach und daher in einem er- höhten Masse störanfällig. Bereits im Jahre 2022 wurden dem BAKOM diesbezüglich Zwischenfälle der Rettungsflugwacht sowie der allgemeinen Zivilluftfahrt gemeldet, bei welchen die Navigationssysteme aufgrund von Störungen des Funkspektrums ausge- fallen sind. Derartige Störungsmeldungen gehen beim BAKOM weiterhin regelmässig ein.
Um möglichst viele potenzielle Störquellen auffinden zu können, hat das BAKOM Feld- messungen entlang von Strassen durchgeführt. Dadurch konnten unabsichtliche Stö- rungen (z.B. mangelhaftes elektrisches oder elektronisches Bauteil im Fahrzeug) wie auch absichtliche Störungen durch den Betrieb von verbotenen Störsendern (vgl. Art. 32a, wonach bereits deren Besitz verboten ist) gemessen werden. So wurden an drei verschiedenen Orten entlang Autobahnen bei kontinuierlichen Messungen im Fre- quenzspektrum innerhalb von 15 bis 30 Tagen fast täglich starke Störungen festge- stellt, die das GNSS-Signal potenziell zu stören vermögen.
Zwar können bei Feldmessungen Störungen festgestellt werden, jedoch können die fehlbaren Fahrzeuge aufgrund der kurzen Durchfahrtszeit nicht von blossem Auge identifiziert werden. Deshalb soll eine automatisiert optische Erfassung von dem be- treffenden Fahrzeug erfolgen. Dementsprechend wird die automatisiert optische Erfas- sung bei Vorhandensein eines störungsverursachenden Signals - und nur in diesem Fall – ausgelöst.
Kann aufgrund von Feldmessungen eine gewisse Regelmässigkeit eines betriebenen Störsenders festgestellt werden, wird eine Kontrolle mit einer Drittbehörde durchge- führt. Wird vor Ort die typische Signatur eines Störsenders im Frequenzspektrum fest- gestellt, erfolgt die optische Erfassung des Fahrzeugs (v. a. Kontrollschild) und das BAKOM informiert die anwesende, zuständige kantonale Polizeibehörde, das Grenz- wachkorps oder allenfalls fedpol, um das betreffende Fahrzeug anzuhalten, damit das BAKOM die Anwesenheit eines Störsenders festzustellen kann. Die Kontrolle wird von den Mitarbeitenden des BAKOM durchgeführt.
Eine Kooperation mit den Polizeibehörden oder dem Grenzwachkorps ist dabei aus mehreren Gründen notwendig:
- Die Polizei kann Fahrzeuge - bei unkooperativem Verhalten - auch ohne Einwilligung durchsuchen, wenn unter anderem zu vermuten ist, dass zu beschlagnahmende Ge- genstände gefunden werden (vgl. Art. 249 StPO);
- Zum Schutz der Mitarbeitenden des BAKOM, da Störsender insbesondere für krimi- nellen Aktivitäten und somit durch potenzielle Straftäter und Straftäterinnen eingesetzt werden;
- Zudem verringert eine zeitnahe Feststellung und Beschlagnahme eines Störsenders vor Ort das Risiko, dass dieser beiseitegeschafft wird.