Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten
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Bereich der Cybersicherheit geklärt werden. Dazu soll auch das BAKOM mit Aufgaben zur Sicherstellung der Resilienz beitragen. Letztlich sind diese Massnahmen gemein- sam mit den Vorgaben in Artikel 48b zur Sicherheit der Fernmeldeinfrastruktur an sich und den Eingriffsmöglichkeiten des Bundesrates in Artikel 48c als globalen Sicherheits- beitrag zu betrachten. Sie sollen den neu im Zweckartikel aufgenommene Schutz vor Cyberbedrohungen und die Gewährleistung der Sicherheit und der Resilienz von Fern- meldeinfrastrukturen konkretisieren (vgl. Art. 1 Abs. 2 Bst. b und f).
Abs. 1
Die Schweiz sieht sich aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der stetigen Zunahme von Cyberangriffen auf die Fernmeldeinfrastrukturen einer grossen Bedro- hung ausgesetzt. So hat der Bundesrat63 festgehalten, dass die Bedrohung durch Cy- berangriffe seit Jahren anhaltend hoch sei und die Abhängigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft von funktionierenden Informations- und Kommunikationstechnologie-Um- gebungen (IKT) weiter ansteige. Die Cybersicherheit ist auf verschiedenen Ebenen wichtig geworden. So auch in der Sicherheitspolitik, als Voraussetzung für die Digitali- sierung, im Bereich des Datenschutzes und nicht zuletzt ist sie unabdingbar für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Das BACS stellt vermehrt Cyberangrif- fen auf Ziele in der Schweiz fest, darunter Angriffe auf die Betreiber von kritischen Inf- rastrukturen, die durch Fernmeldeinfrastrukturen in der Schweiz ermöglicht werden.
Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass die Schweiz die Resilienz ihrer Fernmel- deinfrastrukturen stärkt und die Anbieterinnen die dazu notwendigen technischen, ope- rativen und administrativen Massnahmen ergreifen. Diese Tendenz lässt sich auch in der Politik beobachten; in diversen Vorstössen werden ähnliche Forderungen gestellt. Als Beispiele seien hier das Postulat Z`Graggen (22.4411) «Strategie Digitale Souve- ränität der Schweiz», die Motion Dittli (23.3002) «Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz» sowie die Motionen Juillard (24.3209) und Chappuis (24.3363) «Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz» erwähnt.
Die Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen in der Schweiz beinhaltet, dass die Stabili- tät und die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen gewährleistet werden muss und zu deren Schutz regulatorische Massnahmen ergriffen werden können. Sie umfasst auch die Fähigkeit der Netze, einzelne Dienste weiter zu betreiben, wenn andere Dienste ausgefallen sind, sowie die Fähigkeit, Dienste unabhängig von der Verfügbarkeit aus- ländischer Dienste weiter zu betreiben. In diesem Zusammenhang ist die Cybersicher- heit von Fernmeldeinfrastrukturen und Fernmeldediensten eine grosse Herausforde- rung für die Schweiz, da sie in diesem Bereich aufgrund der massiven Nutzung von Informationstechnologien besonders anfällig ist64.
Artikel 48a Absatz 1 sieht bereits in seiner geltenden Fassung eine Pflicht für Anbiete- rinnen von Fernmeldediensten zur Bekämpfung der unbefugten Manipulation von Fern- meldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen vor. Gemäss der Botschaft zur letzten Revision des FMG65 hat diese Bestimmung die Bekämpfung von Cyberan- griffen (z.B. Verteilung von Schadsoftware, Beeinträchtigung von Web-Diensten durch DDoS-Attacken) zum Ziel. Im Lichte des nun erweiterten Zweckartikels hinsichtlich des
63Bundesrat (2023a)
64Schwaab (2023)