Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten

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(24.3632) «Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen?» wie auch die Mo- tionen Seiler-Graf (24.4392) «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuch- liche Verwendung von schweizerischen Rufnummern» sowie Götte (24.4393) «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizeri- schen Domains!» einen Handlungsbedarf zur Stärkung des Konsumentenschutzes auf. Die vorgeschlagenen Bestimmungen und neuen Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) sollen zur Eindämmung der missbräuchlichen Verwendung von schweizerischen Tele- fonnummern oder Domain-Namen sowie von missbräuchlichen Anrufen im Allgemei- nen beitragen.

1.1.2 Infrastrukturausbau

Neben den genannten, auf Sicherheitsaspekten beruhenden Vorschlägen, soll im Rah- men der Vernehmlassungsvorlage geklärt werden, ob der Infrastrukturausbau mit spe- zifischen Massnahmen weiter unterstützt werden könnte (vgl. Kapitel 1.2.2). Dies ins- besondere deshalb, weil die bisher im Anschlussbereich der Fernmeldenetze verwen- deten Kupferdoppelader-Metallleitungen in absehbarer Zeit das Ende ihres Lebenszyk- lus erreichen und ersetzt werden müssen.

Der geltende Rechtsrahmen soll ebenfalls wo nötig angepasst werden, weil die Signal- übertragung über Kupferdoppeladern zunehmend an Relevanz verliert. Zudem soll die Vernehmlassung aufzeigen, ob die Mitbenutzung passiver Infrastrukturen einen Beitrag zum effizienteren Ausbau der Glasfaserleitungen leisten kann und ob weitere Mass- nahmen dazu erforderlich sind.

1.1.3 Datengrundlagen

Zurzeit werden nur Anbieterinnen registriert, die beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Ressourcen beziehen. Dies führt im Vollzug und der Evaluation des Fern- meldegesetzes zu einer mangelhaften Situation. Eine effektive Aufsicht über alle An- bieterinnen und weiteren Akteuren, die dem Fernmelderecht unterliegen, kann dadurch nur eingeschränkt gewährleistet werden. Eine weitergehende Registrierungsmöglich- keit des BAKOM soll die Mängel beheben und zur Schaffung einer umfassenden Da- tengrundlage beitragen. Im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung und -weitergabe enthält die Vorlage auch Anpassungen, die sich aus der Revision des Bundesgesetzes vom 25. September 20204 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) ergeben.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.2.1 Sicherheit

Infrastrukturen

Zur Erhöhung der Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen in der Schweiz (vgl. Art. 48b und 48c) wurden lediglich diejenigen Massnahmen geprüft und berücksichtigt, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 15. Dezember 20235 in Erfüllung des Postulates Pult (20.3984) – welches die Minimierung der geopolitischen Risiken bei der Weiterentwick-

4 SR 235.1

5 Bundesrat (2023a)