Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Die AHV an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen
Die AHV muss regelmässig angepasst werden, damit sie mit der Entwicklung der Ge sellschaft in Einklang steht und ihre Aufgabe langfristig erfüllen kann. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen wirken sich schrittweise auf die Rahmenbedingun gen aus. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Regeln und somit eine Mo dernisierung der Versicherung. Zu diesem Zweck werden bei der Beitragserhebung Anpassungen vorgenommen. Die letzten Änderungen in diesem Bereich liegen lange zurück. Insbesondere sollen gewisse Lücken geschlossen, die Kohärenz des Systems gestärkt und seine Angemessenheit in einem vielfältigeren Umfeld verbessert werden. Neue Familienmodelle machen ausserdem eine Änderung bei den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften notwendig.
Weiterbeschäftigung fördern
Der Bundesrat will die Voraussetzungen für das Arbeiten bis zum Erreichen des Refe renzalters und darüber hinaus verbessern. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Altersvorsorge: Die vorhandenen Anreize für einen Vorbezug der Rente sollen kor rigiert und im Gegenzug Anreizmechanismen für eine Weiterführung der Erwerbstätig keit nach Erreichen des Referenzalters gestärkt werden. Angesichts der höheren Le benserwartung und des Arbeitskräftemangels in verschiedenen Branchen ist die Wei terbeschäftigung von zunehmender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Hier will die Reform günstigere Rahmenbedingungen für Versicherte schaffen, die ihre Erwerbstätigkeit fortführen wollen und können und dadurch ihre Vorsorgesituation ver bessern.
Weiterentwicklung der AHV ermöglichen
Der Bundesrat will ausserdem den Bedarf für eine künftige Weiterentwicklung der AHV antizipieren. Die veränderten Lebensläufe und Erwerbsbiografien erfordern einen fle xibleren Ansatz, der die individuellen Lebensumstände besser berücksichtigt. Die AHV muss den stets heterogener werdenden Realitäten Rechnung tragen und dennoch um fassend und solidarisch bleiben. Es geht nicht darum, die Grundprinzipien der Versi cherung infrage zu stellen. Vielmehr soll dafür gesorgt werden, dass deren Umsetzung im Kontext der neuen Entwicklungen angemessen bleibt. Unter Berücksichtigung der Dauer der Beitragskarrieren und der verzögerten Effekte der Reformen in der Alters vorsorge ist es unabdingbar, die künftigen Bedürfnisse zu antizipieren und die Voraus setzungen für eine kontinuierliche und kontrollierte Weiterentwicklung des Systems zu schaffen. Ein solcher Ansatz trägt dazu bei, die Planungssicherheit für Versicherte, Ar beitgeber und Behörden zu erhöhen. Mit diesen Zielen vor Augen kann sich die AHV im Einklang mit dem gesellschaftlichen Wandel weiterentwickeln. Aufgrund der teil weise ungenügenden Datenbasis, insbesondere in Bezug auf die Erwerbsverläufe, sind die Entwicklungsmöglichkeiten in der AHV aktuell begrenzt. Diese Reformvorlage will die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Versicherung mittel- bis langfristig gezielt und anhand von soliden Daten weiterentwickeln zu können, insbesondere im Hinblick auf flexiblere Rentenmodelle, die den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten besser gerecht werden.