Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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sieht gegebenenfalls angemessene Finanzierungsoptionen vor. Der Bundesrat schlägt ausserdem ergänzende Massnahmen in der 1. und 2. Säule vor, um das Arbeiten bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus zu fördern.

Schliesslich will die Reform die AHV an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen und weiter modernisieren, namentlich bei der Beitragserhebung und den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, sowie die Grundlagen für eine Flexibilisierung der Rentenmodelle im Hinblick auf eine künftige Individualisierung des Referenzalters schaffen.

Inhalt der Vorlage

Zur Umsetzung der in der Reformvorlage vorgesehenen Ziele werden folgende Mass- nahmen vorgeschlagen:

Schliessen von Lücken beim Bezug der Beiträge

Der Bezug der AHV-Beiträge soll modernisiert und erkannte Lücken sollen geschlos- sen werden, um die Gleichbehandlung unter den Beitragszahlenden sicherzustellen und Leistungseinbussen für die Versicherten zu vermeiden. Die Kranken- und Unfall- taggelder sollen der Beitragspflicht unterliegen, wie dies bereits für die anderen Sozi- alversicherungsleistungen der Fall ist, die dem Lohnersatz dienen. Gegen die Umge- hung der Beitragspflicht durch die Ausschüttung überhöhter Dividenden sollen stren- gere Massnahmen ergriffen werden, indem für einen Teil dieser Dividenden Beiträge fällig werden. Der maximale Beitragssatz für Selbstständigerwerbende soll an denjeni- gen für Arbeitnehmende angeglichen, und die sinkende Beitragsskala soll auf Selbst- ständigerwerbende mit geringem Einkommen beschränkt werden. Die Selbstständigen sollen auch bei den Einkäufen in die berufliche Vorsorge mit den Arbeitnehmenden gleichgestellt werden: diese Einkäufe sollen nicht mehr von den AHV-Beiträgen aus- genommen werden.

Um den Bezug der Beiträge zu modernisieren und die Versicherten vor Beitragslücken zu schützen, sollen ausserdem eine Meldepflicht für Betreiber elektronischer Plattfor- men eingeführt und der Datenaustausch mit anderen Behörden über Nichterwerbstä- tige verbessert werden. Zwecks Modernisierung sind auch im Bereich der Versiche- rungsunterstellung verschiedene Massnahmen vorgesehen, wie namentlich die Re- duktion der vorbestandenen Versicherungsdauer für Arbeitnehmende, die für ihren Schweizer Arbeitgeber im Ausland tätig sind. Schliesslich soll das AHV-Recht an die Entwicklungen in der Wirtschaft angepasst werden, indem die Beitragsadministration durch spezialisierte Dritte (Payrolling) vereinfacht wird.

Weiterbeschäftigung bis zum Referenzalter und darüber hinaus fördern

Unter Berücksichtigung der höheren Lebenserwartung und des Arbeitskräftemangels ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Anreize zur möglichst langen Erwerbstätig- keit im Rahmen der Vorsorgesysteme der 1. und 2. Säule unbedingt verstärkt werden müssen.