Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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sieht ab 2031 eine gemischte Finanzierungslösung vor: Eine Erhöhung der MWST um 0,7 Prozentpunkte in Kombination mit einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, oder aber eine alleinige Finanzierung über die MWST im Umfang von 0,9 Prozentpunkten. Diese Varianten basieren auf der aktuellen Ausgangslage (Finanzperspektiven 2025) und den – noch nicht abgeschlossenen – Beratungen in den eidgenössischen Räten. Der Bundesrat wird seine Vorschläge entsprechend der Entwicklung der parlamantarischen Debatte über die Finanzierung der 13. Altersrente anpassen.
Einführung eines finanziellen Interventionsmechanismus
Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven (auf Basis der Zahlen 2024; die Aktualisie- rung mit den Zahlen 2025 erfolgt im Sommer 2026) sollte es diese Vorlage ermögli- chen, die AHV bis 2040 finanziell im Gleichgewicht zu halten. Für den Fall, dass sich die finanzielle Lage unerwartet verschlechtern sollte, schlägt der Bundesrat die Einfüh- rung eines finanziellen Interventionsmechanismus vor. Sollte sich abzeichnen, dass der AHV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre unter die Schwelle von 90 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, müsste der Bundesrat dem Parlament innert Jahresfrist Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts unter- breiten. Das Parlament hätte damit genügend Zeit, um die notwendigen Sanierungs- massnahmen zu beschliessen.
AHV dank besserer Daten weiterentwickeln
Heute verfügt die AHV in erster Linie über individuelle Daten zum Versicherungsstatus (selbstständigerwerbend, unselbstständigerwerbend oder nicht erwerbstätig) und zu den beitragspflichtigen Einkommen. Dies schränkt die Möglichkeiten zur Weiterent- wicklung der Versicherung stark ein, namentlich in Bezug auf die Einführung neuer Modelle für den Altersrücktritt. Angesichts der fehlenden einschlägigen Daten ist es aktuell nicht möglich, alternative Modelle (z. B. basierend auf der Erwerbsdauer oder der Schwere der Erwerbstätigkeit) fundiert zu prüfen oder umzusetzen.
Der Bundesrat will deshalb die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, um zu- sätzliche Daten zu erfassen, die für die Weiterentwicklung der Versicherung unabding- bar sind. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wären nur zweckdienliche und leicht zugängliche Daten betroffen. Weitere individuelle Angaben, die direkt von den Versicherten stammen (z. B. das Bildungsniveau oder Phasen der Arbeitsunfähigkeit), würden hingegen nicht berücksichtigt. Die Arbeitgeber müssten somit zusammen mit der Meldung der beitragspflichtigen Löhne auch Angaben zum Beschäftigungsgrad und zum ausgeübten Beruf ihrer Arbeitnehmenden übermitteln.
Ausserdem möchte der Bundesrat die Standpunkte der Vernehmlassungsteilnehmen- den zu den verschiedenen Modellen zur Weiterentwicklung der AHV einholen, die ak- tuell geprüft und im vorliegenden Bericht summarisch vorgestellt werden. Unter Be- rücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen und der Relevanz der zu erhebenden Daten könnte er die vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlagen anpassen.