Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung vorzunehmen.68 Diese erweiterte Zielsetzung soll mit der neuen Fassung von Artikel 52 VE-BankG umgesetzt werden. Aufgrund der damit einhergehenden breiteren Analyseanforderungen und der strategischeren Ausrichtung soll der Bericht künftig alle vier statt alle zwei Jahre erstellt werden.
Ergänzend zur Evaluation der TBTF-Regulierung durch den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung soll auch eine regelmässige Berichterstattung der FINMA an die Bundesversammlung in Artikel 52b VE-BankG vorgesehen werden. Dies vor dem Hintergrund, dass nebst der rechtlichen Ausgestaltung einer Regulierung auch deren praktische Umsetzung im Hinblick auf die Erreichung der vom Gesetzgeber mit der TBTF-Regulierung verfolgten Zielsetzungen gemäss Artikel 7 Absatz 2 VE-BankG einen wichtigen Faktor bildet. Dies situiert sich vor dem Hintergrund der Oberaufsichtsfunktion der Bundesversammlung über die FINMA (Art. 21 Abs. 4 FINMAG), den aus der TBTF-Problematik resultierenden Risiken und aufgrund der mit dieser Vorlage beabsichtigten Stärkung des TBTF-Dispositivs.
68 BBl 2025 515, S. 495.