Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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Für SIBs ist zusätzlich die Einführung einer quantitativen Mindestvorbereitungsanforderung vorgesehen. SIBs haben bereits seit 2004 Zugang zur bisherigen ELA. Nichtsdestotrotz fallen auch bei ihnen Vorbereitungskosten an. Einerseits weil die SIBs für beide Kategorien von Sicherheiten (Hypotheken und Wertschriften) auf den neuen standardisierten und automatisierten Prozess der neuen SNB-Fazilität (ELF) umstellen müssen. Andererseits weil SIBs im Vergleich zum heutigen Vorbereitungsstand zusätzliche Vermögenswerte vorbereiten müssen. Zudem dürfen sie allfällige weitere Kategorien von Sicherheiten aufgrund fortlaufender Anpassungen des SNB-Dispositivs einsetzen, was einen Vorbereitungsaufwand erfordert.

Um die anfallenden rechtlichen und operationellen Vorbereitungskosten abschätzen zu können, wurden im Oktober 2025 bei Banken der Kategorie 3, die sich für die Teilnahme am ELF-Programm der SNB entschieden haben, entsprechende Schätzungen eingeholt. An der freiwilligen Umfrage haben vier Banken teilgenommen. Aufgrund der kleinen Anzahl von Teilnehmenden sind die Kostenschätzungen nur bedingt aussagekräftig, für die Beurteilung von Kosten-Grössenordnungen aber dennoch valide.

Die Kostenschätzungen zeigen, dass für Banken der Kategorie 3 durchschnittliche Vorbereitungskosten im ersten Jahr von rund 1,5 Millionen Franken pro Institut zu erwarten sind. Darin enthalten sind einmalige Kosten für die Analyse und Umsetzung von rechtlichen und IT-bezogenen Vorbereitungen sowie Betriebskosten für IT- und sonstige Prozesse wie Schulungen oder die Erstellung von Arbeitsweisungen. Diese Beträge entsprechen im Durchschnitt rund 2 Prozent ihrer Aufwände für Informations- und Kommunikationstechnik sowie rund 1 Prozent ihrer konsolidierten Sachaufwände des Jahres 2024. Ab dem zweiten Jahr fallen insbesondere die wiederkehrenden Betriebskosten an, die im Durchschnitt über alle Banken, die an der Umfrage teilgenommen haben, rund 208 000 Franken respektive rund 0,05 Prozent ihrer durchschnittlichen Aufwände für Informations- und Kommunikationstechnik ausmachen.

Bei den Einmalkosten handelt es sich überwiegend um rechtliche Vorbereitungsaufwände, die auf durchschnittlich rund 1,1 Millionen Franken pro Bank der Kategorie 3 geschätzt werden. Dies kommt rund 0,3 Prozent der durchschnittlichen konsolidierten Sachaufwände des Jahres 2024 gleich, was einer relativ geringen Auswirkung entspricht. Bei den Einmalkosten fallen die Kosten für die rechtlichen Vorbereitungsarbeiten mit über 75 Prozent mehr ins Gewicht im Vergleich zu den IT-Kosten (unter 25 Prozent). Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass in Abhängigkeit von der Anzahl an Papierschuldbriefen im Zusammenhang mit gewährten Hypothekarkrediten hohe Kosten für deren Digitalisierung und Umwandlung in Registerschuldbriefe anfallen. Eine Umwandlung ist aber notwendig, weil für die Teilnahme am hypothekarisch besicherten Liquiditätsunterstützungsprogramm der SNB (sog. LGHS) nur Registerschuldbriefe zulässig sind. So fallen bei einer Bank der Kategorie 3, die rund 30 Prozent aller Schuldbriefe in Papierform besitzt, rund 75 Prozent (rund 740 000 Franken) an einmaligen rechtlichen und rund 23 Prozent (rund 225 000 Franken) an einmaligen IT-Kosten an. Im Neugeschäft setzen Banken fast ausschliesslich Registerschuldbriefe ein. Bei Ge-