Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 78 Seiten

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Im Weiteren müssen verschiedene Ausführungsbestimmungen (insb. im Zivilstandswesen und im Sozialversicherungsrecht) angepasst werden (vgl. Ziff. 4.8).

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Variante 1 zu Art. 4–6 (Begründung durch öffentliche Beurkundung)

Die Zivilstandsämter sind zuständig für die Eintragung des PACS im Personenstandsregister sowie für die Auflösungsverfahren und die Umwandlung von kantonalen formellen Partnerschaften. Wie viele Personen, die sich gegen die Ehe entschieden haben, einen PACS begründen werden, kann nicht vorhergesagt werden. Um den bei den Zivilstandsämtern entstehenden Zusatzaufwand abzudecken, sind entsprechende Positionen in der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen einzuführen.

Im Weiteren sind Anpassungen im kantonalen Recht erforderlich, namentlich in den kantonalen Gerichtsverfahrens- und -organisationsgesetzen und allenfalls auch in den Notariatsgesetzen und zugehörigen Verordnungen. Inwiefern der PACS weitere Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden zeitigt, wird auch abhängig davon sein, welche Rechtswirkungen das kantonale Recht für den PACS vorsieht (vgl. Ziff. 4.5.3.1).

Variante 2 zu Art. 4–6 (Begründung beim Zivilstandsamt)

Die Zivilstandsämter sind zuständig für die Begründung des PACS, dessen Eintragung im Personenstandsregister sowie für die Auflösungsverfahren und die Umwandlung von kantonalen formellen Partnerschaften. Wie viele Personen, die sich gegen die Ehe entschieden haben, einen PACS begründen werden, kann nicht vorhergesagt werden. Um den bei den Zivilstandsämtern entstehenden Zusatzaufwand abzudecken, sind entsprechende Positionen in der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen einzuführen.

Im Weiteren sind Anpassungen im kantonalen Recht erforderlich, namentlich in den kantonalen Gerichtsverfahrens- und -organisationsgesetzen. Inwiefern der PACS weitere Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden zeitigt, wird auch abhängig davon sein, welche Rechtswirkungen das kantonale Recht für den PACS vorsieht (vgl. Ziff. 4.5.3.1).

6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die vorliegende Revision hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Mit der Gesetzesvorlage soll für Personen, die nicht heiraten, die Möglichkeit geschaffen werden, eine alternative rechtlich geregelte Beziehungsform einzugehen. Dadurch kann die Rechtssicherheit dieser Paare sowie auch die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr verbessert werden. Zudem werden die Kinder insbesondere bei