Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten
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Übersicht
Das Hochseeschutzabkommen verfolgt das Ziel, die biologischen Vielfalt von Mee resgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse durch eine einheitliche Gou vernanz dieser Gebiete langfristig zu erhalten. Dieses Ziel deckt sich mit den Zielen und Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Biodiversität und Klimaschutz und entspricht der Maritimen Strategie der Schweiz. Durch die Ratifikation und die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens wird der diskriminierungsfreie Zugang für die den Hoheitsbefugnissen der Schweiz unter stehenden, natürlichen und juristischen Personen zu den Meeresressourcen aus serhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet. Schweizer Unternehmen und Institutionen profitieren von einem international einheitlichen Rahmen für den Zu gang und die Nutzung von marinen Ressourcen sowie die Prüfung von Umweltaus wirkungen von Tätigkeiten in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefug nisse.
Ausgangslage
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (UNCLOS; SR 0.747.305.15), welchem die Schweiz 2009 beigetreten ist, legt die Rechte und Pflichten der Staaten in Bezug auf die Nutzung der Ozeane, ihre Ressour cen und den Schutz der Meeres- und Küstenumwelt fest. Die Gouvernanz von Meeres gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse war bisher sehr sektoral (z.B. re gionale Fischereiabkommen) oder allgemein (UNCLOS) geregelt und weist Lücken auf, was den Fortbestand der biologischen Vielfalt in diesen Gebieten gefährdet (z.B. durch Überfischung). Beim Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkom mens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biolo gischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutz abkommen) handelt es sich um ein Umsetzungsabkommen zu UNCLOS, welches die Lücken bezüglich der Gouvernanz der Meeresgebiete ausserhalb nationaler Hoheits befugnisse schliesst.
Das Hochseeschutzabkommen gilt für Gebiete ausserhalb nationaler Hoheitsbefug nisse. Diese umfassen die Hohe See (d.h. die Wassersäule der Meeresgebiete ausser halb der ausschliesslichen Wirtschaftszonen der Küstenstaaten) sowie das sogenannte «Gebiet» (der Meeresboden und sein Untergrund ausserhalb der Kontinentalsockel der Küstenstaaten). Ziel des Hochseeschutzabkommens ist die gegenwärtige und langfristige Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse.
Die Schweiz hatte das Hochseeschutzabkommen aktiv mitverhandelt und konnte seine Anliegen erfolgreich einbringen. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2025 die Unter zeichnung des Hochseeschutzabkommens beschlossen und das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Ratifizierung des Abkommens vorzubereiten. Die Unter zeichnung des Hochseeschutzabkommens erfolgte am 5. Februar 2025.
Die notwendige Anzahl Ratifizierungen für das Inkrafttreten des Hochseeschutzab kommens wurde am 19. September 2025 erreicht, womit das Abkommen per 17. Ja nuar 2026 in Kraft getreten ist