Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten

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Inhalt der Vorlage

Die Vorlage umfasst die Ratifikation des Hochseeschutzabkommens und die Geneh migung des Bundesgesetzes über die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens (Hochseeschutzgesetz, HoSG).

Hochseeschutzabkommen

Das Hochseeschutzabkommen besteht aus zwölf Teilen, in denen unterschiedliche Be reiche des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Meere geregelt werden. Die Kernelemente des Abkommens umfassen Regelungen zu maringenetischen Ressour cen einschliesslich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile (Teil II), zur nachhaltigen Nutzung und Einrichtung von Meeresschutzgebieten (Teil III), zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (Teil IV), zu Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie (Teil V), zu den finanziellen Mitteln und dem Finanzierungsme chanismus (Teil VII) und zur Streitbeilegung (Teil IX).

Hochseeschutzgesetz

Einige der Bestimmungen des Hochseeschutzabkommens bedürfen zu ihrer Umset zung einer Regelung durch den Vertragsstaat. Während die Bestimmungen des Hoch seeschutzabkommens die Vertragsstaaten verpflichten, dient das Umsetzungsgesetz insbesondere dazu, die natürlichen und juristischen Personen, welche den Hoheitsbe fugnissen oder Kontrolle der Schweiz unterstehen, zur Einhaltung der entsprechenden Regulierungen zu verpflichten.

Das HoSG dient der Umsetzung des Hochseeschutzabkommens für die Schweiz und den ihrer Hoheitsbefugnisse und Kontrolle unterstehenden natürlichen und juristi schen Personen. Es enthält 8 Abschnitte, wobei der Kern in den Umsetzungsbestim mungen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Bewilligung und Überprüfung (2. Ab schnitt), zu Meldepflichten und Vorteilsausgleich bei maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen (3. Abschnitt), zu gebietsbezogenen Managemen tinstrumenten und Notmassnahmen (4. Abschnitt) und zu Kapazitätsaufbau und Wei tergabe von Meerestechnologie (5. Abschnitt) besteht.

Ziele, die durch die Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens er reicht werden sollen

Das übergeordnete Ziel des Hochseeschutzabkommens ist die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten ausser halb nationaler Hoheitsbefugnisse. Dieses Ziel deckt sich mit den bestehenden Zielen und Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Biodi versität und Klimaschutz und entspricht der Maritimen Strategie der Schweiz. Durch die Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens soll für die Schweiz und die ihren Hoheitsbefugnissen unterstellten natürlichen und juristischen Personen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet werden. Ratifikation und Umsetzung schaffen klare und international einheitliche Regeln für den Zugang und die Nutzung dieser marinen Ressourcen und zu den Prüfungen der Umweltauswirkungen von Tä tigkeiten in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse.